
Seit dem Corona-Lockdown wird das Homeoffice immer gängiger. Längst ist die Arbeit von zuhause aus nicht mehr nur eine Notlösung. Viele, bei denen es räumlich möglich ist, haben ein Büro zuhause eingerichtet und arbeiten unabhängig von der Covid-Situation lieber im Homeoffice. Da stellt sich natürlich auch die Frage nach der Möglichkeit, dieses Homeoffice als Gewerberaum von der Steuer abzusetzen. Die gute Nachricht: Ja, das häusliche Arbeitszimmer kann in voller Höhe abgesetzt werden. Wir verraten, was es dazu braucht.
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