
Ärzte fungieren immer häufiger als Sachverständige und Gutachter. Das macht sich besonders in sozial- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren bemerkbar. Doch kann man allein aufgrund seiner medizinischen Fachkenntnis auch gleichzeitig medizinischer Sachverständiger sein? Wir stellen fest: Der Arzt ist sogar dazu verpflichtet.
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