Als öffentlich bestellte Sachverständige Chancen nutzen: So kurbeln Sie Ihre Auftragslage an!

Sie gehören zur Kategorie öffentlich bestellte Sachverständige? Dann ist Ihnen möglicherweise auch schon aufgefallen, dass sich nicht nur Behörden, Gerichte und Unternehmen für Ihre Arbeit interessieren, sondern auch Endverbraucher. Nutzen Sie Ihre Chancen bestmöglich aus und kurbeln Sie so Ihre Auftragslage an!

Öffentlich bestellte Sachverständige: Die sichere Wahl für Verbraucher

Öffentlich bestellte Sachverständige unterscheiden sich von allgemein bezeichneten Gutachtern in einem entscheidenden Punkt: Anders als die Bezeichnung des Sachverständigen oder Gutachters ist die öffentliche Bestellung rechtlich geschützt und kann nur von bestimmten Bestellungskörperschaften durchgeführt werden. Das allein schafft schon einen gewaltigen Vertrauensvorschuss in Punkto Expertise. Denn dass Sie als öffentlich bestellter Gutachter qualifiziert sind, wurde von offizieller Seite geprüft. Des weiteren haben Sie einen Eid darauf ablegt, jegliche Arbeiten weisungsfrei, unparteiisch, gewissenhaft, persönlich und unabhängig auszuführen.

Sehen Sie es aus Sicht privater Klienten: Während sie auf dem freien Markt an irgendwelche selbst ernannten Gutachter stoßen könnten, die selbst kaum ausreichende Kenntnis über ihr Gebiet geschweige denn über die Gutachtenerstellung haben, finden jene Klienten bei Ihnen absolute Sicherheit über all das.   

Kommunizieren Sie klar und offen Ihre Vorteile

Wir empfehlen: Machen Sie diese Vorteile überall dort kenntlich, wo Verbraucher nach Ihnen suchen könnten. Allem voran auf Ihrer Website. Betonen Sie, dass Sie als öffentlich bestellter Sachverständige

  • Vertrauenswürdig sind,
  • über besondere Sachkunde verfügen,
  • eine Pflicht zur Gutachtenerstellung haben,
  • der Schweigepflicht unterliegen und
  • objektiv beurteilen.

Weiteres Argument: Überwachung durch Bestellungskörperschaften

Machen Sie Ihren potenziellen Auftraggebern außerdem deutlich, dass Ihre Arbeit immer durch die Stelle überwacht wird, die Sie öffentlich bestellt hat. Sollten Sie einmal gegen Auflagen verstoßen, würden Sie diese Bestellung verlieren. Das ist noch einmal ein wichtiges Argument, welches weiter die Garantie für gute, zuverlässige und souveräne Arbeit liefert.

Alle Mehrwerte sammeln und aufführen

Als öffentlich bestellter Sachverständiger dürfen Sie diese Bezeichnung tragen – und sollten die Bezeichnung auch klar auf Ihrer Internetpräsenz, Flyern oder Anzeigen nach außen tragen. Ebenfalls auf der Website und allen anderen Werbemitteln sollte ist das Zeichen für den Sachverstand zu finden sein. Hierbei handelt es sich um ein lizenziertes Zeichen, welches nur den öffentlich bestellten Sachverständigen vorbehalten ist. Bei persönlichem Kontakt sollte sowohl der Ausweis wie auch der Stempel zum Einsatz kommen.

Jetzt loslegen und Auftragslage verbessern

Wenn Sie hier in der Kommunikation noch einmal richtig Gas geben – möglicherweise auch mit Unterstützung von Marketingexperten – kann sich das in Ihrer Auftragslage gravierend bemerkbar machen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!