
Ein Grundstückskauf bietet dem Käufer sämtliche Möglichkeiten, seine Visionen rahwerden zu lassen. Doch was, wenn nach dem Kauf bis dato unsichtbare Mängel ans Lichte kommen? Dann können Träume schnell zum Albtraum werden. Wer trägt in solch einem Fall eigentlich die Beweislast – der Käufer oder der Verkäufer?
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