Gutachter als Nebenjob: Das müssen Teilzeit-Sachverständige wissen!

Gutachter als Nebenjob – so kann es gehen!

Kann man eigentlich auch im Nebenjob als Gutachter arbeiten? Oh ja, das geht. Manche gehen die Tätigkeit als Quereinsteiger an, wieder andere nutzen Überschneidungen mit ihrer eigenen Tätigkeit, um diese mit Gutachterleistungen zu ergänzen. Wir verraten, worauf zu achten ist!

Gutachter-Tätigkeit als Passion

Gutachtersein ist eine Passion. Viele von Ihnen wissen das. Man ist auf einem bestimmten Fachgebiet Experte und mit Sachverhalten vertraut. Die gesamte Tätigkeit ist darauf ausgelegt, diese Expertise auszuschöpfen. Für Klienten und Dritte ist die Einschätzung eines Gutachters zu einem jeweiligen Sachverhalt von enormer Wichtigkeit – häufig sind sie sogar darauf angewiesen.

Doch nicht immer muss man eine Sachverständigentätigkeit hauptberuflich ausführen. Auch Gutachter als Nebenjob ist eine Option. Vielleicht fangen Sie gerade erst an und bauen sich Ihren Kundenstamm erst nach und nach auf? Vielleicht möchten Sie von vornherein auch nur hier und da gutachterliche Tätigkeiten übernehmen, um beispielsweise Ihr eigentliches Berufsfeld zu ergänzen?

Gutachter werden als Ergänzung zur Hauptberuflichkeit

Als Beispiel: Ein Arzt beispielsweise arbeitet hauptberuflich in seiner Praxis. Nun kommt es hier und da aber vor, dass sein Expertenwissen für die Einschätzung bestimmter Sachverhalte gefragt ist. Und so hat jener Arzt entschieden, diese gutachterliche Tätigkeit nebenberuflich selbst auszuführen, statt auf einen medizinischen Gutachter zu verweisen. Die Vorteile, die er dadurch hat:

  • Er kann seinen Klienten ein Rundum-Leistungsspektrum bieten
  • Er hat sein Business selbst in der Hand
  • Er positioniert sich einmal mehr als agiler Experte
  • Er hat einen attraktiven Nebenverdienst

Auf steuerliche Erklärungen ist zu achten

Gutachter als Nebenjob auszuführen funktioniert also. Worauf man dabei allerdings achten muss? Das ist vor allem die steuerliche Abwicklung.

Geprüft werden muss, ob für die Leistungen des Arztes als Gutachter Gewerbesteuer fällig wird. Das variiert je nach Art der Auftraggeber. Ist der Arzt vor allem für Versicherungen tätig, gilt die Leistung als Freiberuflichkeit und es wird keine Gewerbesteuer fällig. Dies ist am besten direkt mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater zu klären.

Um die Steuererklärung korrekt auszuführen, lässt sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Alle Einnahmen werden addiert und allen Ausgaben gegenübergestellt. Was dann übrigbleibt, ist entsprechend der Gewinn beziehungsweise der Verlust, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.  

Ein weiterer Punkt der Nebentätigkeit als Gutachter ist die Umsatzsteuer-Pflicht. Erzielt der Arzt also mit seiner Tätigkeit einen Gewinn, der über 17.500 Euro im Jahr beträgt, ist er umsatzsteuerpflichtig. Bleibt er unter dieser Grenze, kann er von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren und ist umsatzsteuerbefreit.

Gutachter als Nebenjob? Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wir empfehlen: Jeder, der Gutachter im Nebenjob sein möchte, sollte sich am besten vorab einmal mit seinem Steuerberater zusammensetzen oder alternativ mit einem Business-Coach sprechen, wenn das gewünscht ist. So kann klarer definiert werden, wo „die Reise hingeht“.

So oder so wünschen wir viel Freude bei der Ausübung und sagen: Willkommen im Club!

Ihr DGuSV