Impressum: Welche Angaben sind Pflicht?

Impressum: Grafik

Online Marketing ist wichtiger denn je. Um als Sachverständiger im Internet gefunden zu werden, setzen immer mehr Gutachter auf eine eigene Website. Leider wird dabei oftmals das Impressum vergessen. Doch das kann wiederum zu Abmahnungen führen.

Aber was gehört überhaupt ins Impressum?

Eine Website muss ein Impressum haben. Doch was genau dort hinein gehört, ist für viele Sachverständige ein Buch mit sieben Siegeln, insbesondere die Richtlinien und Verordnungen, wie die Dienstleistungsrichtlinie und die Verordnung über Informationspflichten für
Dienstleistungserbringer (DL-InfoV).

Was ist die DL-InfoV?

Durch die DL-InfoV soll der Dienstleistungsempfänger Informationen erhalten, die für die Entscheidung über den Abschluss und die Durchführung eines Vertrages mit einem bestimmten Dienstleistungserbringer über eine bestimmte Dienstleistung nötig sind. Dienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 DL-InfoV, Art. 4 Nr. 11 DL-InfoV sind
beispielsweise Gewerbetreibende in Handel, Gastronomie, Handwerk und IT sowie freiberufliche Anwälte, Steuerberater, Architekten und auch Sachverständige und Gutachter.

Was bedeutet das?

Der Sachverständige verpflichtet sich also, den Kunden vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder – sollte kein schriftlicher Vertrag geschlossen worden sein – vor Erbringung der Dienstleistung in klarer und verständlicher Form über die von ihm abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung zu informieren. Laut § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV müssen
auf Impressum:

  • Name
  • Anschrift
  • und räumlicher Geltungsbereich

angegeben werden.

Wichtig ist zudem, die Einschränkungen des Geltungsbereiches und die damit verbundenen Einschränkungen des Versicherungsschutzes anzugeben. Eine Information über die Berufshaftpflichtversicherung im Impressum reicht nicht aus und kann entsprechend auch durch Wettbewerber abgemahnt werden. Aufgrund zweier unterschiedlicher Gerichtsbeschlüsse ist die rechtliche Lage jedoch nicht ganz eindeutig

Wer also kein Risiko eingehen möchte, vermerkt bestenfalls die Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum.