Wie wichtig ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gutachter und Sachverständige?

Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung

Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung

Haben Sie sich als Gutachter und Sachverständige schon mal Gedanken zu einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemacht? Wenn Sie gut im Geschäft sind und weder gesundheitliche Probleme noch die Auftragsebbe Sie vom Arbeiten abhalten, ist eine finanzielle Absicherung oftmals nicht die Priorität. Doch gerade dann macht es Sinn, für den Fall der Fälle vorzusorgen!

 

Wofür ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gut?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor einer Inanspruchnahme wegen fahrlässiger Verletzung. Das bedeutet also, dass die Versicherung greift, wenn der Gutachter und Sachverständige seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. In der Regel sind Beratungen, Vorschläge oder andere Folgerungen aus den erstatteten Gutachten versichert.

 

Was gibt es für Möglichkeiten mit solch einer Versicherung?

Im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, wie genau ein Gutachter oder Sachverständiger sich abgesichert wissen möchte. Beispielsweise gibt es eine Variante mit offener Deckung. In diesem Fall ist jede Tätigkeit des Versicherungsnehmers versichert, die in irgendeiner Art und Weise in Verbindung mit dem Beruf stehen. Der Eigenschadenbereich, bei dem ein Fehler, der zum Vermögensverlust führt, mitversichert wäre, ist ein optionaler Zusatz. Genauso kann die Vertragslaufzeit individuell geregelt werden. Natürlich möchten Versicherungen die Laufzeit so hoch wie möglich abschließen, was längere Laufzeiten unterm Schnitt preisliche attraktiver macht.

 

Was sind die Vorteile speziell für Gutachter und Sachverständige?

Folgende Fälle wären durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Fehler bei Beprobungen, Schätzungen oder Bewertungen
  • Verwechselungen von Proben oder Analysen
  • Fehlanalysen
  • Fehlerhafte Probenentnahmen oder -behandlung
  • Weitergabe von Ergebnissen an Unbefugte
  • Verlust von Unterlagen

 

Auch Energieberater und Energiepass-Aussteller können von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung profitieren. Beispielsweise bei:

  • Fehlerhafte Kosten-Nutzen-Analyse
  • Fehlerhafte Beschaffenheits-, Eigenschafts- und Funktionsuntersuchungen
  • Vermeidbare Mehraufwendungen des Auftraggebers infolge fehlerhafter Bewertung
  • Fehler im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit von Umbaumaßnahmen

 

Unsere Empfehlung: Jetzt absichern und besser dastehen

Solche Fälle wie oben beschrieben sind nie vorhersehbar. Vor allem dann nicht, wenn sie fremdverursacht werden. Wir empfehlen daher, sich lieber in stabilen Zeiten um eine entsprechende Absicherung zu kümmern als dann, wenn es zu spät ist. Unser Tipp: Ein Versicherungsfachmann berät Sie umfassend und kompetent zum Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit sind Sie dann garantiert auf der sicheren Seite.

Ihr DGuSV-Team