Video-Gerichtsverhandlungen im Fokus: Das gilt!

Alles begann mit den bis dato nie dagewesenen Abstandsregeln während der Corona-Zeit: Inmitten der Pandemie sahen sich Gerichte mit der Herausforderung konfrontiert, Straf- und Zivilverfahren trotz Lockdowns und Einschränkungen durchzuführen. Eine Lösung boten Video-Gerichtsverhandlungen, die es ermöglichten, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Doch das klingt einfacher als es ist. Denn eine Voraussetzung gilt besonders. Und die ist gar nicht so leicht umzusetzen…

Anspruch auf ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts

Der Anspruch auf eine ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts wird verletzt, wenn nicht alle Richter während einer Video-Gerichtsverhandlung sichtbar sind. Dabei liegt die technische Ausstattung der Verfahrensbeteiligten in ihrer eigenen Verantwortung.

Die Sichtbarkeit aller Richter während einer Video-Gerichtsverhandlung

In einer wegweisenden Entscheidung legte der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass alle erkennenden Richter während einer Gerichtsverhandlung per Videokonferenz kontinuierlich sichtbar sein müssen. Dies ermöglicht den Parteien zu beurteilen, ob die Richter den Verlauf der Verhandlung aufmerksam verfolgen.

Aktueller Fall und Entscheidung des BFH

Ein aktueller Fall vor dem BFH zeigte die Bedeutung der Sichtbarkeit der Richter während einer Videoverhandlung. Die Beschwerde einer Klägerin wurde abgelehnt, da sie nicht nachweisen konnte, dass die mangelnde Sichtbarkeit auf technische Probleme des Gerichts zurückzuführen war.

Richterbank muss sichtbar sein

In einem Fall vor dem FG Münster wurde entschieden, dass die gesamte Richterbank sichtbar sein muss, um das Recht auf den gesetzlichen Richter zu wahren. Die Positionierung der Kamera wurde als entscheidend erachtet, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten gleichzeitig wahrgenommen werden können.

Recht auf Videoverhandlung und Anordnung durch den Vorsitzenden Richter

Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Justiz beabsichtigen, die Nutzung von Videotechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit zu verstärken. Dabei soll der Vorsitzende Richter das Recht haben, Videoverhandlungen anzuordnen, wobei den Parteien ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.

Fazit zu Videogerichtsverhandlungen

Video-Gerichtsverhandlungen waren eine wichtige Maßnahme, um den Betrieb der Gerichte auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Die Vorteile waren in gewissen Fällen nicht von der Hand zu weisen – und so hat die das Medium in der Welt der Justiz etabliert: Auch ohne Abstandsregularien gibt es Video-Gerichtsverhandlungen. Die Sichtbarkeit aller Richter während solcher Verhandlungen ist entscheidend für die Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten. Die Technik muss entsprechend eingesetzt werden, um eine faire und transparente Justiz zu gewährleisten.