Die DSGVO kommt: Was müssen Sie zur neuen EU-Datenschutzverordnung wissen?

DSGVO

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Ab dem 25. Mai 2018 tritt gesetzmäßig die neue DSGVO in Kraft, bei der es sich um den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten handelt. Haben Sie schon davon gehört und fragen sich, ob das auch Sie betrifft? Und wenn ja, was müssen Sie diesbezüglich dazu beachten? Die wichtigsten Infos zur DSGVO geben wir Ihnen hier mit auf den Weg!

Warum gibt es eigentlich eine „neue“ DSGVO?

Wir haben in Deutschland und weltweit schon lange Datenschutzverordnungen, die dazu da sind, den pfleglichen und diskreten Umgang mit personenbezogenen Daten zu sichern. Jedes Unternehmen, jeder Gewerbetreibende und jeder Freiberuflicher ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich daran zu halten. Bisher hatte jedoch jedes Land seine eigene Datenschutzverordnung. Die neue DSGVO soll nun europaweit für einen einheitlichen Standard sorgen. Daher müssen einige Punkte angepasst werden.

Betrifft mich die Umstellung auch?

Wenn Sie als Gutachter und Sachverständiger gewerblich tätig sind, betreffen auch Sie die Änderungen der DSGVO. In dem Moment, in dem Sie sich eine Kunden-Telefonnummer notieren, eine Kundenadresse für eine Rechnung speichern oder eine erhaltene E-Mail über Ihr Kontaktformular erhalten, sind Sie im Besitz personenbezogener Daten und müssen entsprechend der neuen DSGVO agieren.

Aktuelle Datenschutz-Hinweise auf Ihrer Website

Sind Sie Betreiber einer Website, müssen Sie außerdem kenntlich machen, dass die kundenbezogenen Daten von Ihnen entsprechend der DSGVO behandelt werden. Und das am besten pünktlich zum 25. Mai 2018, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Denn sollten Sie geprüft werden, können veraltete Datenschutz-Texte oder fehlende Hinweise sogar bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes Strafe nach sich ziehen.

Warum wird der DSGVO so viel Relevanz beigemessen?

Der Datenschutz ist eine wichtige Angelegenheit zum Schutz des Individuums. Datenmissbrauch in jeglicher Form kann schwere Folgen haben. Die Daten von Personen haben außerdem eine wettbewerbsrechtliche Relevanz hat. Auch wenn Sie als Sachverständiger und Gutachter pfleglich mit den Daten von Nutzern umgehen oder sich bisher gar nicht bewusst waren, dass Sie überhaupt Daten sammeln, bleibt Fakt: Das Thema Datenschutz ist sensibel und sollte – auch von Gutachtern und Sachverständigen – mit Samthandschuhen angefasst werden.

Alle Neuregelungen im Überblick:

  • Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentationspflichten und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Neue Vorgaben zur Einwilligungserklärung online und offline
  • Erweiterte Vorgaben für Datenschutzerklärungen auf Websiten
  • Pflicht zur Datenportabilität
  • ?„Recht auf Vergessenwerden“ von Nutzerdaten
  • Neuregelungen bei Auftragsdatenverarbeitung
  • Neuregelungen bei Mitarbeiterdaten
  • ?privacy by design und privacy by default
  • Personenbezogene Daten von Kindern
  • Prinzip des „One-Stop-Shop“
  • Stellung des Datenschutzbeauftragten?1
  • Meldepflicht von Datenpannen
  • Neue Haftungsregeln und höhere Bußgelder

Was muss ich jetzt tun?

Wir empfehlen Ihnen, sich in der Hinsicht DSGVO professionell beraten zu lassen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Plattform E-Recht 24 gemacht. Die Profis bieten nicht nur wertvolle Tipps und Informationen, sondern auch gute Dienstleistungen zum Thema an und Sie können voll und ganz auf Nummer sicher gehen.

Versäumen Sie nicht die Umstellung und vermeiden Sie Abmahnungen und Co. Aktualisieren Sie jetzt Ihre Datenschutzbestimmungen und genießen Sie auch weiterhin Ihren erfolgreichen Arbeitsalltag.

Ihr DGuSV-Team