Kennen Sie die Bodycam? Erfahren Sie, was es mit den neuen Kameras direkt am Körper auf sich hat…

Bodycam

Bodycam

Die Bodycam ist, wie der Name schon verrät, eine Kamera, die direkt am Körper getragen wird. Das Besondere dabei: Sie sitzt auf der Schulter von Polizisten, soll so den Blickwinkel erweitern und so vor Übergriffen schützen. Doch haben die Bodycams tatsächlich das Zeug dazu, im Praxiseinsatz integriert zu werden?

Fehlende Rechtsgrundlage: Bodycam verstößt gegen das Bürgerrecht

Experten zweifeln an der Tauglichkeit der sogenannten Bodycams. Und zwar vor allem deswegen, weil die Kameras an und für sich schon einen massiven Eingriff in das Bürgerrecht bedeuten, da sie nonstop aufzeichnen. Und zwar auch Personen, die einfach als Passant im Bild auftauchen. Ein veröffentlichtes 13-seitiges Gutachten rät ausdrücklich vom Einsatz einer Bodycam ab: „Eine Rechtsgrundlage, die den Einsatz von Bodycams in einem umfassenden Sinn erlaubt, ist nicht ersichtlich“.

Große Hoffnung in Verbesserung der Gewaltprävention

Jedoch wird große Hoffnung, vor allem bei Großveranstaltungen, in diese Überwachungsmaßnahme gesetzt. Auf dem Hamburger Kiez beispielsweise sind sie bereits im Einsatz, um Gewalt zu verhindern und gleichzeitig auch das Verhalten von Polizisten zu dokumentieren.

Aktuelle Gesetzeslage verhindert flächendeckenden Einsatz

Es fehlt aber weitestgehend eine entsprechende Rechtsgrundlage, die den Einsatz dieser Kameras rechtfertigen würde. Um diese zu schaffen, muss aber erst einmal festgelegt werden, zu welchem Zweck, in welcher Situation und vor allem auch mit welchen Funktionen diese Kameras eingesetzt werden sollen. Auch der Personenkreis sollte zudem bestimmt werden. Die aktuellen Gesetze beschränken sich auf Störer, Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkte, um hier mit einer Videoaufzeichnung arbeiten zu können. Die Eigensicherung der Polizisten ist allerdings eine unsichere Rechtsgrundlage, die erst einmal noch überprüft werden muss.