Kfz-Sachverständiger: Deshalb sollte im Unfall-Fall immer einer dabei sein!

Kfz-Sachverständiger

Kfz-Sachverständiger

Wir Kollegen wissen: Bei einem Unfall im Straßenverkehr sollte unbedingt und in jedem Fall ein Gutachter hinzugezogen werden. Warum? Schon allein, damit die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung nicht benachteiligt werden, wenn es um die Schadenregulierung geht. Wir verraten mehr zu dem Thema!

Sind Sie als Kfz-Sachverständiger tätig? Dann weisen Sie doch am besten potenzielle Kunden schon im Vorwege darauf hin, dass sie bei einem Unfall Ihre Dienste in Anspruch nehmen sollten. Fragen zu dem Thema können Sie wie folgt klären:

Warum braucht man einen Kfz-Sachverständigen?

Einen Verkehrsunfall erlebt man (hoffentlich) nicht jeden Tag. Wenn es dann doch einmal kracht, können die Nerven schon mal blank liegen. Ein unbeteiligter Experte ist in diesem Fall wertvoll, um mit kühlem Kopf und genügend Expertise weiterzuhelfen. Zu achten ist beispielsweise auf die Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall, die Beweissicherung, auf das Maschinengutachten, die Fahrzeugbewertung wie auch auf die Unfallrekonstruktion.

Wer trägt die Kosten?

Normalerweise trägt die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen immer der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Denn nach gesetzlicher Bestimmung gehören die Kosten für ein Gutachten zum Schaden. Allerdings: Liegen die Kosten eines Schadens unter 700 Euro, kann auf einen Kfz-Sachverständiger verzichtet werden.

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, schicken die Versicherungen in der Regel einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Sollte sich der Geschädigte Unfall-Partner nicht mit der Schadenfeststellung einverstanden erklären, kann ein Sachverständigenverfahren eingeleitet werden. Innerhalb dieses Verfahrens hat der Geschädigte die Möglichkeit, einen eigenen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen. In diesem Fall werden dann beide Gutachten von einem Obergutachter bewertet. In Sachen Kosten stellt sich dann die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Diese würde dann die Kosten entsprechend tragen.

Und was, wenn der Unfallgegner einen Gutachter beauftragt?

Es sollte in jedem Fall der Geschädigte selbst den Gutachter bestellen. Denn Gutachter, die von Versicherungen bestellt sind, arbeiten auch für diese. Entsprechend vor- bzw. nachteilig teilig kann das Gutachten ausfallen. Der Sachverständige nach einem Unfall sollte immer Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden ermitteln.

Wieso reicht nicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?

Viele Geschädigte wenden sich nach einem Verkehrsunfall an die Werkstatt. Und diese erstellt dann einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Allerdings fehlt bei einem Kostenvoranschlag die beweissichernde Funktion wie auch die Aussage zur Wertminderung. So gehen Informationen, die relevant sein könnten, von vornherein verloren und wirken sich gegebenenfalls nachteilig beim Schadensersatz aus.

 

Sie als Kfz-Sachverständiger können Ihre Kunden und potenzielle Kunden bei jeder passenden Gelegenheit darauf aufmerksam machen und informieren. Im Falle des Falles wird man es Ihnen danken.

Wir wünschen auch weiterhin viel Erfolg,

Ihr DGuSV-Team