Stolperfalle Internet: Diese schweren Folgen kann Befangenheit im Netz haben!

Befangenheit

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Sich als Gutachter mit einem professionellen Website-Aufritt zur präsentieren, ist heutzutage das A und O. Vor allem, wer die Onlineakquise für sich nutzt, weiß das genau. Allerdings hält das Netz auch Stolperfallen bereit. Eine davon: beispielsweise der befangene Auftritt. Wer zu einseitig kommuniziert, könnte Probleme bekommen. Wir verraten Ihnen mehr zu dem Thema!

Internetseiten – ein Auftritt für alle

Ihre Internetseite ist für jeden zugänglich. So soll es sein, denn nur so lässt sich das Potenzial voll ausschöpfen. Allerdings gilt es gerade für Gutachter und Sachverständige, genau aus diesem Grund besondere Vorsicht bei den Formulierungen walten zu lassen. Denn wenn diese geprüft wird, und sich herausstellt, dass die Kommunikation als „befangen“ ausgelegt werden kann, drohen schwerwiegende Folgen.

Bei Befangenheit wird gegen den Gutachter entschieden

In einem Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Koblenz wird die Brisanz deutlich. Es geht um einen Fall, in dem ein medizinischer Sachverständiger auf dessen Homepage die „Patientennähe“ besonders hervorgehoben hat. Außerdem wurden auf der Website kritische Äußerungen zu Klinikbetreibern kommuniziert. Die Folge: Jener Sachverständige wurde wegen Befangenheit abgelehnt – dies ist nach §406 Abs. 1S. 1 ZPO möglich.

Objektive Arbeit ist das A und O für einen Gutachter

Dieses Thema der Befangenheit ist deshalb so brisant, weil vor allem von einem Gutachter die unumstrittene Objektivität vorausgesetzt wird. Darauf basiert die professionelle Arbeit. Werden einem Sachverständigen in irgendeiner Art und Weise parteiische Ansichten nachgewiesen, kann das die gesamte Arbeit und sogar die Reputation als nichtig erklären. Gibt es Prüfungen hierzu, kann man davon ausgehen, dass mitunter zuerst im Netz recherchiert wird. Die eigene Homepage kann dann zur Stolperfalle werden.

Wer von vornherein aufpasst, hat nichts zu befürchten

Unser Tipp: Achten Sie von vornherein auf Texte, die eine Befangenheit definitiv ausschließen. Setzen Sie den Fokus lieber auf Objektivität, Fairness und einen fundierte Arbeitsweise, auf die sich Ihre Klienten verlassen können. Dann haben Sie – auch mit einem voll zugänglichen Webauftritt – nichts in der Hinsicht zu befürchten.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg,

Ihr DGuSV-Team