Musik, Foto, Video und Co: Urheberrechtsverletzungen im Internet können richtig teuer werden

Urheberrechtsverletzungen im Internet

Urheberrechtsverletzungen im Internet

Vor allem zu Beginn der Internet-Ära galt das World Wide Web als rechtliche Grauzone. Das, was im Internet landete, wurde oft wahllos geklaut, kopiert und weiterverbreitet. Mittlerweile hat sich aber einiges getan, um die Rechte der Eigentümer zu schützen. Dennoch sind Urheberrechtsverletzungen im Internet noch immer keine Seltenheit.

Urheberrecht: Was ist das genau?

Urheberrechtsverletzung geht schnell: Einmal falsch geklickt und schon flattert die Abmahnung ins Haus. Deshalb ist es immer sinnvoll, sich damit zu befassen, wann das Urheberrecht eines anderen verletzt wird. Aber was genau bedeutet Urheberrecht eigentlich?

  • Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines jeden Menschen. Ganz konktret: Alles, was man selbst erstellt, sich ausdenkt oder erschafft, soll gegenüber Dritten geschützt werden
  • Eine Urheberrechtsverletzung ist somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht, welches in Deutschland gesetzlich geregelt wird.
  • Wie und von wem das eigene geistige Eigentum (Grafiken, Fotos, Musik, Texte) genutzt werden darf, bestimmt grundsätzlich jeder Urheber selbst. Liegt diese Zustimmung nicht vor oder werden getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten, kommt es demnach zu einer Urheberrechtsverletzung.

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Kein Kavaliersdelikt!

Der Verstoß gegen das Urheberrecht ist schon lange keine Banalität mehr. Deshalb werden solche Verstöße mehr und mehr strafrechtlich verfolgt und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt. In diesem Zusammenhang spielt auch die Unterlassungserklärung eine entscheidende Rolle. In den meisten Fällen droht außerdem eine hohe Geldstrafe. Wer also im Internet gegen das Urheberrecht verstößt, muss inzwischen mit kostspieligen Konsequenzen rechnen.

Welche Strafen drohen bei Urheberrechtsverletzungen?

Verwendet man illegal Bildmaterial, lädt Videos und Musik aus dem Netz oder stiehlt anderes geistiges Eigentum ohne Zustimmung des Urhebers, kann zunächst eine Abmahnung durch den Besitzer des verwendeten Werkes erfolgen, meist in Kombination mit einer Unterlassungserklärung. Wird diese ignoriert, kann der Fall auf dem Richtertisch landen. Kommt es zu einer Verurteilung, sieht das Urheberrechtsgesetzbuch harte Strafen vor. Im Klartext drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Bei einer gewerbsmäßigenVerwertung eines Werkes mit Gewinnabsicht, drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Auch zivilrechtliche Ansprüche können geltend gemacht werden und Schadensersatzforderungen der geschädigten Unternehmen folgen, die möglicherweise weitaus höher ausfallen als die gesetzlichen Geldstrafen.