Geschäftshandy von der Steuer absetzen als Sachverständiger – geht das?

Geschäftshandy
Geschäftshandy: Lassen sich die steuerlichen Vorteile tatsächlich geltend machen?

Immer häufiger wird ein Geschäftshandy für den Arbeitsalltag von Sachverständigen zur ersten Wahl. Denn so kann man eine Erreichbarkeit ganz nach Bedarf gewährleisten und hat Berufliches und Privates sauber getrennt. Lässt sich ein zweites Smartphone aber überhaupt von der Steuer absetzen? Wir geben Auskunft.

Warum ein Geschäftshandy?

Viele Selbstständige entscheiden sich für ein Firmenhandy. Und das hat gute Gründe. Denn so lässt sich ein für alle Mal Berufliches von Privatem trennen. Darüber hinaus lässt sich auch die Erreichbarkeit gut regulieren. Wenn Sie beispielsweise keine Nachrichten mehr nach Feierabend oder am frühen Morgen bekommen möchten, automatisieren Sie einfach den Nicht-stören-Modus für entsprechende Uhrzeiten. Wenn Sie hingegen Notfall-Erreichbarkeiten anbieten, lässt sich auch das einstellen. Natürlich sind nicht nur inhaltliche Angelegenheiten sauber getrennt, sondern auch die Abrechnungen. So landet nur das in der Buchhaltung, was tatsächlich auch mit Ihrem Business zu tun hat.

Lässt sich ein Geschäftshandy von der Steuer absetzen?

Ja. So können Sie Ihre Telefonkosten über die Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Und zwar nicht nur die monatlichen Kosten, sondern auch die Anschaffungskosten. Diese müssen als Betriebsausgaben unter dem Konto „Telekommunikation“ gekennzeichnet werden.

Mit Firmenhandy durchstarten und Kosten sparen!

Wenn auch Sie die strikte Trennung zwischen privatem und beruflichem Telefon bevorzugen, empfiehlt sich ein zweites Smartphone, mit dem Sie dann auch die steuerlichen Vorteile geltend machen können. Übrigens: Kenn Sie schon unsere Gutachter-Konditionen für DGuSV-Mitglieder? Auch Telefonanbieter präsentieren hier attraktive Konditionen. Prüfen Sie jetzt, wie auch Sie profitieren!

Ihr DGuSV-Team