Freiberuflichkeit oder Gewerbe: Worin liegt der Unterschied?

Sind Gutachter eigentlich Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Wer sich selbstständig macht, wird früher oder später mit der Frage konfrontiert, ob derjenige eine Freiberuflichkeit ausführt oder als Gewerbe agiert. Doch manchmal ist gar nicht so richtig klar, wo die Grenzen liegen. Wir geben Auskunft!

Freiberuflichkeit oder Gewerbe: steuerliche Unterschiede

Generell liegt der Unterschied zwischen einer Freiberuflichkeit und einem Gewerbe im steuerlichen Aspekt. Wer sich selbstständig macht, könnte einen Gewerbeschein anstreben. Denn das klingt größer und mehr nach Unternehmertum. Mehr Vorteile haben allerdings Freiberufler. Denn wer freiberuflich unterwegs ist, muss lediglich eine Steuernummer beantragen. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem genügt dem Finanzamt eine jährliche Einnahme-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung. Als Gewerbe müssen sie beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen und jährlich eine handelsrechtliche oder steuerrechtliche Bilanz erstellen.

Berufe, die als Freiberuflichkeit eingestuft werden

Da die Grenzen zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe oftmals fließend sind, können Sie maßgeblich mitentscheiden, was Sie in Punkto Tätigkeit sein wollen. Dennoch legt das Finanzamt laut § 18 EStG folgende Richtlinien zur Bestimmung vor, die als freiberufliche Tätigkeit gelten:

  • selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
  • Lotsen

Diese aufgeführten Berufe und Berufsfelder, gelten immer als freiberufliche Tätigkeiten. Ganz gleich, ob und wie Sie mit Ihrer Tätigkeit auf den genannten Gebieten wachsen – hierbei handelt es sich immer um eine freiberufliche Ausübung.

Unserer Meinung nach – erstrebenswert ist „Team Freiberufler“

Wir empfehlen ganz klar: Bevor Sie einfach einen Gewerbeschein anmelden, versuchen Sie lieber, in die Freiberuflichkeit zu kommen. Die Vorteile erleichtern Ihnen das Berufsleben enorm. Sie sind sich unsicher, zu welcher Kategorie Ihre Tätigkeit gehört? Dann fragen Sie beim Finanzamt nach. Die Sachbearbeiter sind Ihnen bei der Einordnung behilflich.

Ihr DGuSV-Team