Revolution E-Bike: Sachverständige warnen vor Gefahren und Tücken!

E-Bike_SachverstaendigeEs soll das Fahrradfahren nicht nur einfacher gestalten sondern auch aufregender. Durch einen eingebauten Motor werden E-Bikes zu kleinen Kraftfahrzeugen. Ganz klar, dass diese Veränderung auch eine Auffälligkeit im Straßenverkehr – insbesondere in der Unfallrate zeigt. Sachverständige warnen daher: Die Prinzip E-Bike sei noch nicht ausgereift und birgt Gefahren!

 

 

Revolution E-Bike: Zwei Seiten der Medaille

Das E-Bike stellt eine echte Revolution dar und bietet in Sachen Mobilität ganz neue Möglichkeiten: Auch Anfänger, körperlich beeinträchtigte Menschen und Senioren können dank der motorisierten Technik weiterhin körperlich aktiv und mobil sein. Außerdem bietet die hohe Geschwindigkeit, die erreicht werden kann, einen Reiz und damit Fun-Faktor. Doch genau darin liegt die Krux laut Sachverständige und Gutachter.

 

Sachverständige beobachten Unfall-Häufung

Es ist offensichtlich zu beobachten, dass es seit der Markteinführung von E-Bikes häufiger zu Verkehrsunfällen mit eben jener Zielgruppe kommt. Das liegt zum einen daran, dass viele sofort aufs E-Bike steigen, ohne sich wirklich mit der Technik auszukennen und diese erprobt zu haben. Auf der anderen Seite können Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer die neue, höhere Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen, da man die Schnelligkeit von Fahrradfahrern bisher nicht gewohnt war – besonders an Steigungen, aber auch an Kreuzungen und Ausfahrten ist dies der Fall.

 

Und die Lösung?

Aufgrund dieser Tatsache, fordern Experten, speziell für die motorisierten Fahrräder eine neue Kraftfahrzeugklasse einzurichten, die nicht über 30 km/h gehen soll. Alles, was bis 45 km/h kommt, muss mit Führerschein gefahren werden. Zudem sollen E-Bikes stabiler konstruiert werden. Auch die Bremsfähigkeit muss der Leistung entsprechend angepasst werden.

 

Allzeit sichere Fahrt!

Doch bis es so weit ist, gilt: Augen auf im Straßenverkehr! Fahren Sie vorsichtig mit Ihrem E-Bike und denken Sie daran, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie nicht als E-Biker wahrnehmen, sondern als Radfahrer mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

 

Wir halten Sie zu dem Thema auf dem Laufenden!

 

Ihr DGuSV-Team