Haftung bei Sturmschäden: Wer zahlt?

Nach der großen Hitze der letzten Wochen, haben kürzlich Sommergewitter für etwas Abkühlung gesorgt. Mancherorts fegten heftige Sturmböen über das Land und sorgten für beschädigte Autos und Häuser. Und die Herbststürme stehen auch schon vor der Tür. Dementsprechend häufen sich diese Fälle nicht nur bei den Versicherungen, sondern auch bei Gutachtern und Sachverständigen. Doch wer übernimmt eigentlich die Haftung bei Sturmschäden?

Wärmegewitter und Herbststürme haben es in sich

Gerade noch strahlender Sonnenschein und plötzlich verdunkelt sich der Himmel, der Wind frischt auf und treibt schwarze Wolken vor sich her. Starkregen, Hagel und Sturm sind im Sommer und Herbst keine Seltenheit. Die Folgen: überflutete Keller, abgebrochene Äste und zerbeulte Autos. Die Feuerwehr hat oft alle Hände voll zu tun, wenn das Wetter sich plötzlich von seiner ungemütlichen Seite zeigt. Sind Schäden an Haus und Hof entstanden, müssen die wiederum von einem Sachverständigen begutachtet werden. Allen voran stellt sich die Frage nach der Haftung für Sturmschäden.

Die bessere Wahl: Vollkasko bei Sturmschäden an Fahrzeugen

Umgekippte Bäume und herabstürzende Äste sind häufige Ursachen für beschädigte Autos und das kann ganz schön teuer werden. Denn was vielen Haltern nicht bewusst ist: Nicht selten sind ihre Fahrzeuge nicht ausreichend abgesichert und die Versicherung übernimmt keine Haftung bei Sturmschäden. Denn in einigen Versicherungsverträgen – insbesondere in alten – klaffen gefährliche Lücken, wenn es um die Schadensregulierung in Bezug auf Sturmschäden geht. Deshalb empfiehlt es sich, Verträge von einem Sachverständigen zeitnah prüfen zu lassen, schon bevor es zu Beschädigungen kommt.

Haftung bei Sturmschäden: So sichern Sie sich ab

Fahrzeugversicherungen zahlen im Schadensfall durch Sturm erst ab Windstärke 8. Gleiches gilt für Haftpflichtversicherungen, Gebäudeversicherungen und andere. Wer sein Auto absichern möchte, sollte deshalb auf eine Vollkaskoversicherung setzen. Die zahlt nicht nur bei Sturmschäden durch herfliegende Gegenstände, wie Hagel, Äste und Dachziegel, sondern auch, wenn der Versicherungsinhaber während eines Sturms einen Unfall baut. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt hingegen auf den Kosten sitzen. Dennoch gilt auch bei Vollkasko: Die vorab vereinbarte Selbstbeteiligung zahlt der Versicherungsinhaber auch bei Sturmschäden.

Entwurzelte Bäume, umgekippte Straßenschilder – Wer haftet?

Grundstückseigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit auch an angrenzenden Straßen und Gehwegen gewährleistet ist. Das bedeutet: Der Baumbestand auf dem eigenen Grund und Boden ist stetig zu kontrollieren. Wird dennoch ein Auto beispielsweise durch herabstürzende Äste beschädigt, wird als erstes der Grundstückseigentümer kontaktiert. Ist der seinen Pflichten nachgekommen, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung. Ist dem nicht so, muss er den Schaden selbst zahlen. Gleiches gilt für Straßenschilder. War dies nicht ordnungsgemäß verankert, übernimmt die Stadt oder Gemeinde die Haftung für die Sturmschäden.

Unser Tipp: Empfehlen Sie Ihren Kunden, ihre Versicherungsverträge von einem Sachverständigen für Sturmschäden prüfen zu lassen, um im Schadensfall unnötigen Kosten vorzubeugen.

Viel Erfolg wünscht Ihr DGuSV