Was der „Gefällt mir“-Button von Facebook mit Datenschutz zu tun hat

Facebook Button
Facebook Button

Viele Seiteninhaber haben den so berühmten Daumen nach oben bei bestimmten Inhalten auch auf ihrer Website integriert. Dabei handelt es sich um den „Gefällt mir“-Button von Facebook. Was dabei aber häufig vergessen wird, ist, dass auch für diesen Daumen der Datenschutz gilt.

Der Daumen-Button: mehr als ein „Gefällt mir“.

Die Integrierung des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook auf die eigene Website ist eine tolle Möglichkeit, um Besucher-Reaktionen direkt dort abzufangen, sichtbar zu machen und gleichzeitig auch auf Facebook die Like-Zahlen zu erhöhen.

Was bei dem Besuch einer Website mit Button passiert? Es werden automatisch personengebundene Daten an Facebook übertragen. Und das völlig unabhängig davon, ob ein Like vergeben wird oder nicht. Für diese Datenübertragung muss der Besucher noch nicht einmal ein Facebook-Konto besitzen. Man hat schlicht und ergreifend überhaupt keinen Einfluss auf die Datenübertragung. Bei einem Website-Besuch werden also in jedem Fall IP-Adresse und Cookies mit personengebundenen Daten an Facebook weitergeleitet.

Wer ist für die Datenübertragung verantwortlich?

Der nächste heikle Punkt in der Sache ist die Frage, wer ist für diese Übertragung und für die Sichtbarmachung verantwortlich ist. Manche meinen, der Website-Betreiber müsste die Verantwortung übernehmen. Andere sagen, die Verantwortung läge bei Facebook.

Mit der Frage um die Verantwortlichkeit musste sich auch der Europäische Gerichtshof auseinandersetzen. Ein Verbraucherschutzbund hatte gegen einen Online-Händler geklagt. Aus Sicht dieses Klägers sei die Einbindung des Buttons ein datenrechtlicher Verstoß. Laut des Gerichts lag in diesem Fall die Verantwortung bei beiden Parteien: Facebook und dem Website-Betreiber. Um einen wirtschaftlichen Vorteil zu generieren, habe der Seitenbetreiber den Button auf der Webseite eingebunden. Laut Gericht kann in diesem Fall von einer stillschweigenden Einwilligung in die Verarbeitungsvorgänge von Facebook ausgegangen werden.

Besucher über die Datenübertragung informieren

Im Ergebnis bedeutet das: Als Website-Betreiber sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie bei der Einbindung des Facebook-Buttons auf Ihre Website für die Erhebung der persönlichen Daten durch Facebook mitverantwortlich sind. Informieren Sie also Ihre Besucher unbedingt darüber. Andernfalls kann diese automatisch erfolgte Datenübertragung schwere Konsequenzen haben.

So umgehen Sie die Datenübertragung

Tipp: Sie möchten lieber kein Risiko eingehen, aber dennoch nicht auf dieses wichtige Element im Social Media verzichten? Dann integrieren Sie statt des Buttons einfach ein Bild von dem Button. Verlinken Sie dieses Bild mit dem Inhalt auf Facebook. Und erst bei einem Klick darauf findet die Datenübertragung statt.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg,

Ihr DGuSV-Team