Sanieren, modernisieren, abkassieren: Neue steuerliche Förderung für energetische Sanierung!

Sanierung von Immobilien wird weiter gefördert

Trotz der Corona-Krise wird weiterhin in den Bau und in die Sanierung von Immobilien investiert. Und das ist auch gut so. Vor allem, wenn es um energetische Sanierungsmaßnahmen geht. Denn die sind nicht nur gut für den eigenen Geldbeutel, sondern vor allem auch für unsere Umwelt. Seit Anfang 2020 gibt es eine neue Art der Förderungen für Maßnahmen in diesem Bereich. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat es sich mit ihrem Klimaschutzprogramm 2030 zur Aufgabe gemacht, die Treibhausabgase bis 2030 um mindestens 40% zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Optimierungen an vielen Stellen gefragt – unter anderem auch beim Bau und bei der Sanierung von Immobilien.

Altbauten und Bestandsimmobilien mit einer Ausstattung von gestern

Während Eigentümer, die neu bauen, sich von vornherein für moderne und energiesparende Heizungsanlagen, wärmedämmende Fenster und digitale Systeme zur energetischen Verbrauchsoptimierung entscheiden, sieht es bei Bestandsimmobilien anders aus. Altbauten sind in vielen Fällen noch nicht für den Energiesparkurs gewappnet.

Sanieren, modernisieren, abkassieren!

Damit sich das ändert, werden energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich gefördert. Seit Anfang des Jahres wurde ein neues Steuerrecht in diesem Zusammenhang umgesetzt: § 34c beinhaltet die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Wer also in die Sanierung investiert, kann bei der Einkommensteuer wiederum merkbar sparen. Maximal sind so insgesamt 40.000 Euro je Objekt von der Steuerschuld abziehbar. In einer gesonderten Rechtsverordnung werden die konkreten Mindestanforderungen festgelegt.

Diese Maßnahmen sind förderungsfähig:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Dachflächen oder Geschossdecken Erneuerung der Fenster oder Außentüren Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung einer Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Beraten Sie Ihre Kunden zur Förderung

Sie sind als Immobilien-Gutachter tätig oder haben mit dem Bereich Immobilien, Klimaschutz, Umwelt und Bau zu tun? Dann empfehlen Sie Ihren Kunden eine genaue Prüfung über Fördermöglichkeiten bei der Sanierung. Es lohnt sich.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg,

Ihr DGuSV-Team