Corona-Krise, Verdienstausfälle und was Sie als Gutachter und Sachverständige jetzt tun können!

Corona-Krise
Corona-Krise

Es ist ein ungeahntes Ausmaß, mit dem uns der kursierende Corona-Virus dieser Tage überkommt. Und: Wir stehen erst am Anfang. Es kann einem schon Angst bereiten, wenn man den Stimmen der Medien und Wissenschaftler zuhört. Und das nicht ohne Grund. Ganz abgesehen von gesundheitlichen Folgen, sehen sich Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auch von Verdienstausfällen existenziell bedroht. Wir verraten Ihnen, was Sie – Stand heute – in Sachen Corona-Hilfen als Gutachter und Sachverständige tun können!

Die wirtschaftliche Problematik der Corona-Krise

Die Infektionskurve flach zu halten – darauf kommt es momentan an. Und zwar mit allen Mitteln. Das bedeutet: Menschen sollen auf sozialen Abstand gehen und eben nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Das höchste der Gefühle ist das Home Office. Aber was, wenn zu Hause die Kinder warten, deren Kitas und Schulen geschlossen sind? Dann lässt es sich schwer arbeiten. Und selbst wenn: Auftraggeber ziehen momentan ihre laufenden Aufträge zurück und legen ihre Prioritäten auf anderes. Auch hinsichtlich kommender Aufträge ist erst einmal Ebbe.

Doch die Bundesregierung macht sich stark und verspricht, Unternehmen und Selbstständigen unter die Arme zu greifen. Was sind derzeit also die Möglichkeiten, die Ihnen in dieser Krise bleiben?

Schritt eins: Was man selber tun kann

Ein schwacher Trost ist es, aus eigener Kraft heraus seine Kosten zu minimieren, wo es nur geht. Mieten, laufende Kredite, leider muss man auch Gehälter mit auf die Liste nehmen. Versuchen Sie, Ihre Kosten tatsächlich jetzt so schnell wie möglich herunterzufahren. Wenn Sie offene Außenstände haben und ungeschriebene Rechnungen, ist es jetzt an der Zeit, hier aktiv zu werden. Nutzen Sie diese Quellen, um so lange wie möglich liquide zu bleiben.

Schritt zwei: Wie sieht die staatliche Hilfe aus?

Für Unernehmen

Am 13.03.2020 haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmepaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen: das sogenannte Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Die Punkte, die es umfasst:

  • Erleichterung der Kurzarbeit
  • Flexibilität der Steuern
  • Hilfspakete in Milliardenhöhe der Kfw-Bank und der Landesbanken

Die Kurzarbeit bedeutet staatliche Zuschüsse, um einen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Hier lohnt es sich, unbedingt einen Antrag zu stellen. Die Weichen für die Bewilligung werden mit jedem Tag milder.

Die Flexibilität der Steuern sagt aus, durch Sonderregelungen bezüglich der Steuerzahlungen entlastet zu werden. Man kann also Anträge auf Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer stellen und eine Stundung fälliger Steuerzahlungen ist möglich. Säumniszuschläge werden erlassen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen ist bis Ende diesen Jahres gewährleitet. Eine Erstattung der Sozialbeträge kann bei der Krankenkasse im Einzelfall erreicht werden. Es wird empfohlen, sich eigenständig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen, um die eigenen Möglichkeiten auszuloten.

Die Hilfspakete der Kfw- und Landesbank sollen Überbrückungshilfen ohne Kreditrahmen gewährleisten. Hier gibt es jedoch noch nichts Konkretes und vor allem auch noch keine Lösung auf Bundesebene.

Für Selbstständige und Freiberufler

Auch im Falle von Freiberuflern gilt es, sich um eine Herabsetzung oder Auslassung der Einkommenssteuer zu bemühen.

Zudem werden auch Freiberufler und Selbstständige für Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus entschädigt, wie der VGSD mitteilte. Hier wird der Gewinn des vorangegangenen Jahres als Grundlage zur Berechnung genommen. Dazu zählt auch eine Erstattung der Aufwendungen für soziale Sicherung bei privat Krankenversicherten (§ 56 und 58 IfSG). Das große ABER: Diese Förderung greift nur, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Quarantäne handelt und Selbstständige ihrem Beruf nicht auch im Home-Office nachgehen können.

Wer eine freiwillige Arbeitslosenversicherung im Rahmen einer Existenzgründung abgeschlossen hat, sollte diese bei Existenzgefährdung unbedingt in Anspruch nehmen.

Selbstständige, die durch die Kinderbetreuung zu Hause eingeschränkt werden, sind momentan – man muss es so sagen – zwar nicht alleine mit ihren Problemen, aber werden vom Staat alleine gelassen. Hier gibt es keine vorgestellte Lösung oder Möglichkeiten.

Schritt drei: So gut es geht Ruhe bewahren

Es ist eine düstere Perspektive, mit der nicht nur unsere Branche, sondern beinahe die ganze Welt konfrontiert ist. Gesundheitlich wie auch wirtschaftlich. Doch versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und weiterhin Möglichkeiten auszuloten. Wenn es finanziell knapp wird, und das wird in den meisten Fällen so sein, wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Ein Kredit ist zwar keine Optimallösung, aber wird vielleicht unumgänglich sein, um diese Krise finanziell zu überstehen. Probieren Sie dennoch, vorher alles andere möglich zu machen. Ein Kredit sollte die letzte Wahl sein.

Parallel gilt es darauf zu hoffen und zu vertrauen, dass unsere Bundesregierung weiter an Lösungen feilt. Auch wir hoffen das Beste.

Bleiben Sie Gesund – und auf den Beinen. Wenn auch momentan nur eingeschränkt.

Ihr DGuSV-Team