BahnCard: Angebote der Deutschen Bahn auch privat nutzen?

Wer als Sachverständiger viel unterwegs ist, nutzt auch gerne mal die Bahn als Verkehrsmittel. Bei der deutschen Bahn haben die Kunden die Möglichkeit, unterschiedliche Vergünstigungen, wie die zum Beispiel die BahnCard zu nutzen. Doch darf Bahn Card für Geschäftskunden auch privat genutzt werden?

Gewerbliche BahnCard auch privat nutzen – ist das erlaubt?

Für Vielfahrer bietet die Deutsche Bahn privaten und geschäftlichen Kunden die Vergünstigungen der BahnCard. Je nachNutzerverhalten können 25 oder gar 50 Prozent
des Bahnpreises gespart werden. Mit der BahnCard 100 kann sogar ein ganzes Jahr umsonst gefahren werden. Kundenbindungsprogramme können auch für den privaten Gebrauch genutzt werden. In diesem Fall werden in puncto Fiskus aber nicht nur die unmittelbaren Zahlungen für die Einkommenssteuer benötigt, sondern auch die unbaren geldwerten Vorteile.

Was bedeutet das?

Die Finanzämter haben in der Vergangenheit immer wieder den geldwerten Vorteil angenommen, so wie auch bei der Dienstwagenregelung. Entsprechend waren auch BahnCard-Inhaber betroffen, die die Karte überhaupt nicht genutzt haben. Das Verfahren wurde aber nun von den obersten Finanzbehörden geändert. Jetzt werden die tatsächlichen Nutzungsbedingungen des Unternehmens als Grundlage für die Besteuerung des geldwerten Vorteils herangezogen. Das heißt konkret: Eine Besteuerung erfolgt nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die dienstlich veranlassten Fahrten den Wert der BahnCard erreichen oder übersteigen.

BahnCard privat nutzen? So rechnet das Finanzamt

In diesem Fall geht das Finanzamt davon aus, dass die Anschaffung der BahnCard in erster Linie
aus dienstlichem Interesse erfolgte. Um dies nachweisen zu können, müssen alle Fahrten aufgezeichnet und die Preise gegenübergestellt werden. Welcher Preis dann aber herangezogen wird, ist noch unklar – immerhin unterliegen die Bahnpreise je nach Buchungsdatum Schwankungen. Auch nicht vorhersehbare Gründe, wie beispielsweise Krankheit, und die damit verbundene Tatsache, dass der Wert der BahnCard durch die
Fahrten nicht erreicht wird, hat einen positiven Einfluss. Deshalb nicht vergessen, auch auch die nicht angetretenen Fahrten zu dokumentieren.

Fazit

Sofern der Wert der BahnCard nicht erreicht wurde, wird der Wert zwischen dem Preis der BahnCard und den dienstlichen Fahrten als geldwerter Vorteil versteuert. Hierbei muss aber glaubhaft bewiesen werden, dass die BahnCard nicht privat genutzt wurde.