Alpine-Symbol bei Winterreifen: Darauf sollten Sie in Zukunft achten

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Mit dem ersten Januar sind wir in eines neues Jahr gestartet, das wieder einige Neuerungen für uns bereithält. Neues gibt es auch in Sachen Winterreifen: Zukünftig müssen die nämlich mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein.

Alpine-Symbol auf neu produzierten Pneus

Es ist März. Draußen stecken schon Krokusse und Schneeglöckchen ihre Köpfe aus der Erde und der Frühling scheint zum Greifen nah. Doch auch im März und April kann es nochmal richtig winterlich werden. Von Oktober bis Ostern sollte deshalb mit Winterreifen gefahren werden. Seit dem 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winterreifen mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke ist dann in der Mitte der Reifen zu sehen. Die Zeichen „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ reichen nicht mehr aus.

Übergangsfrist bis September für Alpine-Symbol

Für die neue Vorschrift gibt es eine Übergangsfrist bis 2024, sodass die meisten Winterreifen übergangsweise die neue Winterreifenpflicht erfüllen und nicht sofort ausgetauscht werden müssen. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich an dem Herstellungsdatum orientieren. Die vierstellige Zahl finden Sie in einem ovalen Feld an der Seite des Reifen.

Endlich einheitliche Prüfkriterien für Winterreifen

Bisher mussten die Winterreifen mit dem Kennzeichen „M+S“ keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erfüllen. Das sieht mit dem „Alpine“-Symbol anders aus: Diese Reifen werden bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee auf ihre Qualität getestet und müssen bestimmte Werte erfüllen.

Was passiert bei fehlenden Winterreifen?

Mit Inkrafttreten der neuen Winterreifenpflicht werden auch Verstöße strenger bestraft. Wird das Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte ohne Winterreifen erwischt, drohen sowohl dem Halter, als auch dem Fahrer empfindliche Strafen:

  • Der Fahrer bekommt, wie bisher, bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister.
  • Bei einer stärken Behinderung des Verkehrs durch fehlende Winterreifen steigt das Bußgeld auf 80 Euro und es kommt ein weiter Punkt im Verkehrszentralregister hinzu.
  • Der Halter des Fahrzeuges muss bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.

Für Motorräder gilt die Winterreifenpflicht übrigens nicht. Zum einen gibt es kaum Winterreifen für diese Fahrzeuge und zum anderen werden die meisten Motorräder in der kalten Jahreszeit nicht gefahren.