Mangelnde Kompetenz unter Gutachtern vor dem Familiengericht. Und die heiklen Folgen!

Gutachter vor dem Familiengericht

Von dem Familiengericht geht eine besondere Stimmung aus. Denn hier geht es meist um sehr emotionale Themen, wie das Sorgerecht, das einem vielleicht sogar komplett entsagt werden könnte. Ist hier ein Gutachter vor dem Familiengericht anwesend, wird dieser häufig am meisten gefürchtet.

Bei Aussage gegen Parteien: harte Kritik

Wenn ein Gutachter vor dem Familiengericht aussagt, wird dieser häufig von demjenigen, gegen den die Aussage gefallen ist, übel angegangen. Denn der Gutachter wird dann als Schuldträger gesehen. Ein Schuldträger dafür, dass jemand vielleicht seine Kinder nicht mehr sehen darf – auch, wenn der Gutachter eine unparteiische Stellung einnimmt. Ein heikles Thema. Die Folge sind dann sogenannte „Shit-Storms“ im Internet und schlechte Bewertungen auf Portalen. Was aber, wenn der Gutachter tatsächlich nicht ausreichend qualifiziert war?

Rund 80% Gutachten für das Familiengericht mangelhaft

Mehr als 7.500 Gutachten werde jährlich für Prozesse erstellt, die vor dem Familiengericht durchgeführt werden. Leider erfüllt nur eine Minderheit der Sachverständigen die fachlich geforderten Qualifikationen. Dass dem so ist und welche Mängel dabei entstehen, fand Prof. Werner Leitner von der Hochschule Berlin heraus: Sogar 80% aller geprüfter Gutachten wiesen erhebliche Mängel bei der Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests auf.

Hinzu kommt, dass eine Studie an der Ludwig-Maximilian-Universität in München herausgefunden hat, dass psychologische und psychiatrische Gutachter in vielen Fällen vom Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen: bei 28% der psychiatrischen und bei 45% der psychologischen Gutachter sei das der Fall.

Die Leidtragenden eines unter Umstünden existierenden Mangel an Kompetenz sind Familien, Eltern und Kinder.

Man muss Familien vor Fehlentscheidungen schützen

Um Familien besser zu schützen, bietet Prof. Werner Leitner an, Gutachten kostenlos zu prüfen. Denn nicht selten bilden die Gutachten die Grundlage für eine richterliche Entscheidung. Vor allem im Familienrecht kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Am allerbesten wäre es natürlich, den gerichtlichen Streit von vornherein zu vermeiden.

Für die Erstellung der Gutachten gibt es jedoch bis heute keine Regeln. Eine Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nachteilig wirkt sich auch aus, dass Gutachter am Familiengericht nicht kontrolliert werden. Somit liegt die Zukunft einer Familie nicht selten in der alleinigen Hand eines Gutachters. Hoffentlich, in einer kompetenten, was leider die Ausnahme am Familiengerecht wäre.

Sorgen wir als DGuSV und dessen Mitglieder dafür, den Grad an Kompetenz wieder zu steigern, gute Arbeit zu leisten und Familien zu der Entscheidung zu verhelfen, die angebracht ist.