Die Gleichstellung von Sachverständigen und wie Sie sich unentbehrlich machen!

Gleichstellung von Sacherständigen

Gleichstellung von Sacherständigen

Wussten Sie eigentlich, dass es eine gesetzlich verankerte Gleichstellung von Sachverständigen gibt? „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht [BGBL. 12009 S. 20911]“ nennt sich die vom deutschen Gesetzgeber umgesetzte Richtlinie. Darüber hinaus wurden in einigen Gesetzen auch Hinweise auf die öffentliche Bestellung gestrichen, was als Reaktion auf die Entscheidung der EU zu werten ist. Denn diese regte an, die europaweite Qualifikation der Sachverständigen über nur eine einzige Norm zu regeln. Was das für deutsche Sachverständige bedeutet und wie Sie sich für Auftraggeber interessant machen, erfahren Sie hier.

 

Die europaweite Festlegung entgegen des deutschen Modells

Durch diese Festlegung wird deutlich, dass sich die EU mit dem deutschen Modell der öffentlichen Bestellung nicht anfreunden konnte. Ganz im Gegensatz dazu sollte eigentlich vermehrt auch ein freier Markt zur Verfügung stehen. Das deutsche geltende Monopol der Kammern in Bezug auf die Zulassung von Sachverständigen wurde durch die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 gebrochen. So kommt es also zu einer Gleichstellung der nach ISO 17024 zertifizierten und der öffentlich bestellten Sachverständigen.

 

Zertifizierung als wirkungsvoller Mehrwert

Was auch weiterhin den Unterschied machen wird? Die Zertifizierung. Wer als zertifizierter Sachverständiger tätig ist, wird allen Prognosen nach von einer erhöhten Nachfrage profitieren. Durch die gesetzliche Gleichstellung und die damit verbundenen Anforderungen können fachlich qualifizierte Arbeitsweisen der Sachverständigen garantiert werden.

Und das Gute: Nicht nur Gerichte, sondern auch andere Auftraggeber können einen zertifizierten Sachverständigen mit einem Fall beauftragen – und sind damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn nur Sachverständige mit einer entsprechenden Sachkunde und einer persönlichen Eignung dürfen die Bezeichnung des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen tragen.

 

Zertifizierung aktuell halten, nachhaltig hohe Auftragslage sichern

Sie sind zertifizierter Sachverständiger? Dann wissen Sie möglicherweise auch, dass die fachliche Kompetenz in regelmäßigen Abständen bei der Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden muss. Für diesen Zweck können auch Ausbildungsnachweise wie zum Beispiel Zeugnisse eingereicht werden. Kombiniert mit einer entsprechenden Prüfung wird die hohe Qualität auch weiterhin gewährleistet.

Das A und O sind regelmäßige Weiterbildungen. Wer sich fortbilden lässt, lernt nicht nur mehr, sondern sorgt auch für die nachhaltige Auftragssicherung.

 

Wir wünschen auch weiterhin viel Erfolg!

Ihr DGuSV-Team