Winterliche Schäden sachlich bewerten: Leitfaden für Gutachter

Der Winter ist zurück – und mit ihm eine ganze Reihe klassischer Schadensbilder. Schnee auf Dächern, Eisglätte auf Gehwegen, eingefrorene Leitungen, abplatzender Putz oder eindringende Feuchtigkeit nach Tauphasen. Gerade der aktuelle Wintereinbruch in Norddeutschland zeigt einmal mehr: Schnee und Eis sind keine Randnotiz, sondern ein regelmäßiger Auslöser für Haftungs- und Streitfälle. Für Sachverständige bedeutet das Hochsaison – fachlich wie organisatorisch. Was hier wichtig wird, verraten wir im Folgenden!

Winter ist kein Ausnahmezustand, sondern Prüfstein

Ob Eigentümer, Verwalter, Kommune oder Versicherer: Viele Beteiligte reagieren überrascht, wenn es plötzlich glatt wird. Juristisch allerdings gilt der Winter nicht als höhere Gewalt, sondern als vorhersehbares Ereignis. Genau hier setzen viele Begutachtungen an.

Typische Fragestellungen lauten:

  • Wurde die Verkehrssicherungspflicht eingehalten?
  • War die Schneelast auf dem Dach noch zulässig?
  • Handelt es sich um einen witterungsbedingten Schaden oder um einen bereits vorhandenen Mangel?
  • Waren Räum- und Streupflichten eindeutig geregelt und umgesetzt?

Die Antworten darauf entscheiden oft über Haftung – und verlangen eine saubere, nachvollziehbare Bewertung.

Schnee und Eis: Die häufigsten Schadensbilder

Aus gutachterlicher Sicht zeigen sich im Winter immer wieder ähnliche Muster:

  • Glätteunfälle auf Gehwegen, Einfahrten oder Parkflächen
  • Schneelastschäden an Dächern, Carports oder Vordächern
  • Frostschäden an Leitungen, Heizungsanlagen und Armaturen
  • Feuchteschäden durch Tauwasser, Eisdämme oder undichte Bauteile
  • Materialschäden durch Frost-Tau-Wechsel

Entscheidend ist dabei selten nur das „Was“, sondern fast immer das „Warum“ – und genau hier beginnt die eigentliche Sachverständigenarbeit.

Begutachten bei winterlichen Bedingungen: Worauf es ankommt

Winterliche Verhältnisse stellen besondere Anforderungen an die Begehung und Dokumentation. Nicht alles ist sofort sichtbar, nicht jede Messung aussagekräftig.

Bewährt haben sich drei Grundsätze:

  1. Sicherheit zuerst
    Glätte, Schneelast oder vereiste Zugänge sind nicht nur ein Befund, sondern auch ein Risiko. Eigene Sicherheit und klare Dokumentation von nicht zugänglichen Bereichen haben Vorrang.
  2. Zeitpunkt und Witterung dokumentieren
    Temperatur, Niederschlag, Schneehöhe und Tauphasen gehören zwingend in den Bericht. Sie sind später oft entscheidend für die Einordnung.
  3. Grenzen benennen
    Nicht alles lässt sich im Winter abschließend klären. Das ist kein Mangel – solange es transparent gemacht wird. Aussagen wie„Eine weitergehende Prüfung ist nach Abtauen der Schneedecke erforderlich“
    schaffen Klarheit und schützen vor Fehlinterpretationen.

Haftung im Fokus: Wer hätte was tun müssen?

Gerade bei Glätteunfällen oder Schneelastschäden wird schnell mit dem Finger gezeigt. Für Sachverständige ist entscheidend, sachlich zu prüfen:

  • Gab es eine konkrete Räum- oder Streupflicht?
  • Wurde sie zeitlich und organisatorisch erfüllt?
  • Waren Witterung und Intensität noch zumutbar beherrschbar?
  • Liegen bauliche oder konstruktive Schwächen vor, die den Schaden begünstigt haben?

Wichtig: Die Trennung von Befund, Bewertung und Schlussfolgerung ist im Winter besonders relevant. Emotionen sind hoch – Ihre Sprache sollte es nicht sein.

Wintergutachten: Klar, strukturiert, belastbar

Ein gutes Wintergutachten zeichnet sich durch:

  • präzise Fotodokumentation (mit Maßstab, ohne Schneemanipulation),
  • nachvollziehbare zeitliche Einordnung,
  • sachliche Sprache ohne Vorwurfston,
  • klare Aussagen zu gesichert, wahrscheinlich und offen,
  • und eine saubere Abgrenzung zwischen Witterungseinfluss und baulichem Zustand

aus.

Denn auch wenn der Schnee schmilzt: Das Gutachten bleibt.

Fazit: Der Winter prüft die Qualität

Schnee und Eis bringen nicht nur Kälte, sondern auch Klarheit. Sie zeigen, wie gut Gebäude vorbereitet sind – und wie sauber Sachverständige arbeiten. Wer jetzt strukturiert begutachtet, transparent kommuniziert und Grenzen offen benennt, schafft Vertrauen bei Gerichten, Versicherern und Auftraggebern.

Der Winter geht vorbei. Gute Gutachten bleiben.