Mehr Geld für Sachverständige: Was die neuen Vergütungssätze seit Juni 2025 wirklich bedeuten

Zum 1. Juni 2025 ist eine wichtige Reform in Kraft getreten: Die Stundensätze für Sachverständige wurden angehoben. Grundlage ist das Kosten- und Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025), mit dem das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) angepasst wird. Die Änderungen betreffen viele Bereiche des Sachverständigenwesens und wirken sich unmittelbar auf den Arbeitsalltag aus.

Was genau steigt?

  • Pauschale Anhebung um 9 % für alle im JVEG genannten Sachverständigenvergütungen.
  • Immobiliensachverständige: Stundensatz von 115 € auf 125 € (+8,7 %).
  • Insolvenzverwalter und Zwangsversteigerungsgutachter: erstmals eigene spezifische Sätze.
  • Dolmetscher und Übersetzer: künftig ebenfalls im System erfasst.

Wichtig ist, dass die neuen Sätze nur für Aufträge gelten, die nach dem 1. Juni 2025 erteilt werden. Für laufende Verfahren bleibt die bisherige Vergütung bestehen.

Warum die Anpassung der Vergütungssätze notwendig ist

Die bisherige Vergütung deckte die steigenden Kosten vieler Sachverständiger nicht mehr ab. Büro- und Energiekosten, Fahrtzeiten, Softwarepflichten oder Archivierungsvorgaben haben die wirtschaftliche Belastung zuletzt erheblich erhöht.

Die beschlossene Anhebung ist ein Schritt, um diese Entwicklung zumindest teilweise abzufedern. Fachverbände – wie auch der DGuSV – begrüßen die Maßnahme, weisen aber zugleich darauf hin, dass regelmäßige automatische Anpassungen an die allgemeine Preisentwicklung erforderlich sind. Nur so lässt sich langfristig ein Gleichgewicht zwischen Aufwand und Vergütung sichern.

Was seither konkret zu tun ist

Auch wenn die Regelung in erster Linie gerichtliche Aufträge betrifft, können privatwirtschaftlich tätige Sachverständige ihre Honorare daran ausrichten. Empfohlene Maßnahmen:

  • Vertragstexte anpassen: Hinweis auf die neuen Sätze ab Juni.
  • Altfälle abgrenzen: Klare Kennzeichnung von Aufträgen vor dem 1. Juni.
  • Honorartabellen prüfen: Nebenpauschalen, Fahrtkosten und Zusatzleistungen berücksichtigen.
  • Eigenes Abrechnungsmodell überdenken: Zusätzliche Positionen wie digitale Signaturen, Archivierungsleistungen oder Beratungsaufwand separat ausweisen.
  • Marketing nutzen: Eine Formulierung wie „Abrechnung nach aktueller JVEG-Vergütung (2025)“ signalisiert Aktualität und stärkt Vertrauen bei Auftraggebern.

Wohin entwickelt sich die Vergütungsstruktur?

Die pauschale Erhöhung um 9 % ist ein Anfang, löst aber nicht alle strukturellen Probleme. Branchenkenner erwarten, dass es in den kommenden Jahren weitere Anpassungen geben muss – nicht nur punktuell, sondern strukturell.

Absehbare Entwicklungen:

  1. Indexierung
    Automatische Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung – ähnlich wie beim Mindestlohn oder bei staatlichen Gebührenordnungen.
  2. Digitalisierung
    Elektronisch signierte Leistungsnachweise, automatisierte Zeiterfassung und digitale Abrechnungsportale der Justiz könnten bald Standard werden. Wer hier frühzeitig aufstellt, hat klare Vorteile.
  3. Differenzierung nach Fachgebieten
    Pauschale Vergütungen geraten zunehmend in die Kritik. Fachbereiche mit hohem Haftungsrisiko oder besonders komplexen Prüfungen – etwa Gebäude- oder Brandschutzgutachten – könnten künftig eigene, spezifische Sätze erhalten.

Auch die Diskussion um den sogenannten Justizrabatt, der in vielen Rahmenvereinbarungen zu Kürzungen führt, dürfte wieder an Fahrt aufnehmen. Immer mehr Sachverständige sehen ihn als unfair und leistungsfeindlich.

Fazit

Die Anhebung der Vergütungssätze zum 1. Juni 2025 war ein längst überfälliger Schritt. Sie hat für spürbare Verbesserungen gesorgt. Spätestens jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Honorarstruktur auf den Prüfstand zu stellen, Auftraggeber über die Änderungen zu informieren und die neuen Regelungen aktiv für sich zu nutzen.

Wer sich an der laufenden Diskussion beteiligt und frühzeitig Anpassungen in Abrechnung, Dokumentation und Marketing vornimmt, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile, sondern positioniert sich auch als moderner und zukunftsorientierter Sachverständiger.

Tipp: Integrieren Sie die neuen Sätze aktiv in Ihre Kommunikation. Der Hinweis „Abrechnung nach aktueller JVEG-Vergütung (2025)“ schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie am Puls der Entwicklung arbeiten.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg,

Ihr DGuSV-Team