
Ab dem Jahr 2025 bringt eine neue EU-Datenschutzrichtlinie erhebliche Veränderungen mit sich – und das besonders für Sachverständige. Wer regelmäßig mit sensiblen Daten arbeitet, muss sich auf verschärfte Anforderungen und neue Pflichten einstellen. Doch keine Sorge: Wer rechtzeitig vorbereitet ist, kann nicht nur rechtliche Fallstricke vermeiden, sondern auch das Vertrauen seiner Auftraggeber stärken.
EU-weit mehr Verantwortung im Umgang mit Daten
Sachverständige arbeiten tagtäglich mit sensiblen Informationen – etwa mit Personendaten von Auftraggebern, medizinischen Gutachten, technischen Bauplänen oder wirtschaftlichen Details. Die neue EU-Richtlinie rückt genau diese Daten ins Zentrum und verpflichtet Sachverständige zu einem noch sorgfältigeren und transparenteren Umgang.
Folgende Neuerungen sollten Sie kennen:
- Erweiterte Dokumentationspflichten: Der Zweck der Datennutzung, die Speicherdauer und Schutzmaßnahmen müssen genau dokumentiert werden.
- Stärkere Verschlüsselungsmaßnahmen: Besonders sensible Dokumente wie ärztliche Unterlagen oder finanzielle Daten dürfen nur noch verschlüsselt gespeichert und übertragen werden.
- Verpflichtung zur Risikoanalyse: Vor der Verarbeitung besonders schützenswerter Daten müssen potenzielle Sicherheitslücken geprüft und abgesichert werden.
Digital, sicher und datenschutzkonform
Auch der digitale Umgang mit Gutachten wird neu geregelt. Wer bereits Softwarelösungen oder Cloud-Dienste zur Erstellung und Speicherung nutzt, sollte jetzt sicherstellen, dass diese den aktuellen Datenschutzstandards entsprechen. Empfohlen werden zum Beispiel:
- Zugriffskontrollen für autorisierte Personen
- Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
- DSGVO-konforme Cloud-Lösungen
Auch beim Erstellen von Gutachten vor Ort bleibt Datenschutz ein Thema: Notizen und Aufzeichnungen sollten direkt nach der Rückkehr ins Büro sicher verwahrt werden – idealerweise in digitalisierter, geschützter Form.
Datenschutz beginnt im Kopf – und beim Team
Sie arbeiten im Team zusammen? Dann betrifft ein wichtiger Aspekt der neuen Richtlinie nicht nur Technik, sondern auch Menschen. Sie als Sachverständiger sollten Ihre Mitarbeitenden und Partner aktiv in das Thema Datenschutz einbinden. Schulungen, klare Zuständigkeiten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind zentrale Bausteine für eine rechtskonforme Organisation.
Fazit: Wer jetzt handelt, ist klar im Vorteil
Die neuen EU-Datenschutzrichtlinien sind kein Grund zur Sorge – sie sind eine Chance, die eigene Organisation zukunftssicher aufzustellen. Wer frühzeitig in sichere IT-Strukturen, Verschlüsselung, klare Prozesse und Schulungen investiert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern sendet auch ein wichtiges Signal an Auftraggeber: Hier wird Datenschutz ernst genommen. Und das zahlt sich aus – durch Vertrauen, Sicherheit und ein professionelles Auftreten am Markt.
Der DGuSV wünscht weiterhin viel Erfolg im beruflichen Alltag!