{"id":1302,"date":"2020-07-29T09:36:47","date_gmt":"2020-07-29T07:36:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/?p=1302"},"modified":"2020-07-29T09:36:48","modified_gmt":"2020-07-29T07:36:48","slug":"familienpsychologisches-gutachten-die-zukunft-eines-kindeswohls-in-unseren-haenden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/familienpsychologisches-gutachten-die-zukunft-eines-kindeswohls-in-unseren-haenden\/","title":{"rendered":"Familienpsychologisches Gutachten: Die Zukunft eines Kindeswohls in unseren H\u00e4nden!"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"519\" src=\"https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten-1024x519.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1303\" srcset=\"https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten-1024x519.jpg 1024w, https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten-300x152.jpg 300w, https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten-768x389.jpg 768w, https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten-1536x779.jpg 1536w, https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten-624x316.jpg 624w, https:\/\/www.dgusv.de\/news-blog\/wp-content\/uploads\/Familienpsychologisches-Gutachten.jpg 1822w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption>Familienpsychologisches Gutachten: eine hoheitsvolle Aufgabe<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Wenn das Wohl eines Kindes durch die eigenen Eltern gef\u00e4hrdet ist, kann das Gericht hier entsprechende Ma\u00dfnahmen vornehmen. Ganz gleich ob es sich um seelische oder k\u00f6rperliche Gewalt handelt. Was grundlegend f\u00fcr solch ein Prozess ist? Das familienpsychologische Gutachten eines erfahrenen Sachverst\u00e4ndigen. Wenn die Zukunft eines Kindes in unseren H\u00e4nden liegt\u2026<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Gericht ist nur begrenzt befugt<\/h2>\n\n\n\n<p>Laut \u00a7 1666 steht es in der Macht eines Gerichts entsprechende Ma\u00dfnahmen einzuleiten, wenn es das Kindeswohl gef\u00e4hrdet sieht. Was allerdings nicht vom Gericht veranlasst werden kann, ist die k\u00f6rperliche und psychologische Untersuchung der Eltern durch einen Sachverst\u00e4ndigen, sofern diese Untersuchung nicht freiwillig geschieht. Sobald hier mit Mitwirkung der Eltern verweigert wird, findet auch keine Untersuchung statt. Was aber durchaus angeordnet werden kann, ist das pers\u00f6nliche Erscheinen der Elternteile vor Gericht, um eine Befragung in Anwesenheit des Gutachters durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Nur einschreiten, wenn die Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls belegt werden kann<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Erziehungsberechtigten d\u00fcrfen ebenfalls einschreiten, falls das Kind f\u00fcr eine Befragung vorgesehen ist. Die Teilnahme des Kindes an der Befragung durch den Gutachter kann also verweigert werden. Dennoch: Das Gericht hat jedoch gem\u00e4\u00df \u00a7 1666 BGB die M\u00f6glichkeit, dem Sorgeberechtigten das Sorgerecht zu entziehen, wenn belegt werden kann, dass eine Kindeswohlgef\u00e4hrdung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist ein schmaler Grat zwischen Handlung und Abw\u00e4gung. Ein familienpsychologisches Gutachten hilft und bildet die Grundlage, um Streitigkeiten bez\u00fcglich des Sorgerechts zu kl\u00e4ren. Vor allem dann, wenn sich nicht nur die Eltern, sondern auch die Gro\u00dfeltern zu Wort melden.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesen Streitigkeiten geht es f\u00fcr das Gericht immer darum, was prognostisch f\u00fcr die Zukunft der Kinder unter Beachtung verschiedener Szenarien zu erwarten ist. Den Ma\u00dfstab bildet die Rechtsfrage, was das Beste f\u00fcr das Kindeswohl ist \u2013&nbsp;und vor allem, ob dieses gef\u00e4hrdet ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auf die Gr\u00fcndlichkeit der Untersuchung des Sachverst\u00e4ndigen kommt es an<\/h2>\n\n\n\n<p>Doch was, wenn das familienpsychologische Gutachten mangelhaft ist? Was, wenn der Gutachter nicht gen\u00fcgend Daten und Eindr\u00fccke sammeln konnte, um ein fundiertes Gutachten zu erstellen? Oder wenn ein Gutachter sich schlicht und ergreifend nicht um eine vielschichtige Untersuchung gek\u00fcmmert hat? Denn auch eine Befragung aller Personen aus dem n\u00e4heren Umfeld gibt Aufschluss: Lehrer, Mitarbeiter des Jugendamtes, Kinderg\u00e4rtner, Befreundete der Eltern, Nachbarn und viele weitere sollten zu Wort kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht ohne Grund wird f\u00fcr die Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens ein Zeitraum von mehreren Monaten einger\u00e4umt. Fragt sich nur, wie es in diesen vielen Monaten dem Kind ergeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist eine heikle Angelegenheit. Gutachter sind hier besonders gefragt, feinf\u00fchlig und l\u00f6sungsorientiert heranzugehen. Einerseits soll vielseitig und gr\u00fcndlich untersucht werden, und andererseits schnell zu einem Ergebnis gefunden werden. Nur wer sich hier seiner Verantwortung im Klaren ist, wird eine Fall-unterst\u00fctzendes Gutachten liefern k\u00f6nnen. Immer zum Wohl des Kindes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn das Wohl eines Kindes durch die eigenen Eltern gef\u00e4hrdet ist, kann das Gericht hier entsprechende Ma\u00dfnahmen vornehmen. Ganz gleich ob es sich um seelische oder k\u00f6rperliche Gewalt handelt. Was grundlegend f\u00fcr solch ein Prozess ist? Das familienpsychologische Gutachten eines erfahrenen Sachverst\u00e4ndigen. 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