Gutachterverband DGuSV

Wie kann man öffentlich bestellter Gutachter werden?

Wenn Sie es anstreben, öffentlich bestellter Gutachter zu werden, müssen Sie ein förmliches Verwaltungsverfahren durchlaufen. Dazu gehört der Antrag bei der IHK, der letzten Endes zu einem Verwaltungsakt bezüglich der Bestellung oder der Ablehnung führt. Denn die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder Gutachter" ist rechtlich geschützt (vgl. § 36 der Gewerbeordnung, § 91HwO).

Bei diesem Durchlauf geht es in verschiedenen Stufen darum, die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde zu prüfen. Generell wird gesagt, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger derjenige ist, dessen fachliche Qualifikation der Rechtsprechung nach als überdurchschnittlich bewertet werden kann. Faktoren, die dabei Beachtung finden, sind unter anderem forensische, schiedsgutachterliche, privatgutachterliche Erfahrung als Sachverständiger, die Gutachtenpraxis, das Standing in der Branche, fachliche Veröffentlichungen, Promotionen sowie eine Mitgliedschaft in Normungsausschüssen. Der Zeitaufwand für das Verfahren von der Beantragung bis zum Urteil liegt in der Regel bei neun Monaten

Die Gebühren für dieses Prüfungsverfahren sehen wie folgt aus:

Bestellt und vereidigt werden erfolgreich geprüfte Gutachter durch öffentlich-rechtliche Institutionen (z.B. Industrie und Handelskammer, Handwerkskammern, Ingenieurkammern u.a.). Bestellt werden nur besonders zuverlässige, glaubwürdige, sachkundige und erfahrene Personen. Die Aufsicht der öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter erfolgt über die Bestellungskörperschaften.

Beantragen auch Sie Ihre Prüfung bei der IHK und werden Sie öffentlich bestellter Gutachter!

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Häufige Fragen zum Gutachterverband DGuSV

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