Wie kann ich Gutachter werden?

Gutachter werden

Gutachter werden

Wer Gutachter werden möchte, steht zu allererst vor der Frage, was es eigentlich dazu braucht, um schließlich als anerkannter Gutachter zugelassen zu werden. Denn die Berufsbezeichnung ist zwar nicht geschützt, allerdings appellieren wir gerade deswegen sehr an die hohe Qualität von Sachverständigentätigkeiten und achten bei Bewerbungen bei dem DGuSV stets darauf. Gerne verraten wir Ihnen, worauf der DGuSV Wert legt, um so das Vorhaben „Gutachter werden“ erfolgreich meistern zu können.

 

Warum Gutachter vermehrt gefragt sind

Die Nachfrage nach Gutachtern steigt und so ist der Zeitpunkt denkbar günstig, um Gutachter zu werden. Die erhöhte Nachfrage hängt mit der Komplexität und den hohen Qualitätsansprüchen an Materialien oder Dienstleistungen zusammen. Denn die erschweren die Beurteilung bestimmter Sachverhalte, sodass Experten gefragt sind. Der Gutachter beziehungsweise Sachverständige unterstützt mit seiner Tätigkeit die Entscheidungsfindung und die Lösung von Problemen bei den verschiedensten Sachverhalten.

 

Was brauchen Sie für eine DGuSV-Mitgliedschaft?

Um bei dem DGuSV Mitglied und damit anerkannter Gutachter zu werden, müssen Sie ein überdurchschnittliches Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Dies können Sie tun, indem Sie beispielsweise ein Ausbildungs- oder Hochschulzeugnis und zusätzlich am besten praktische Erfahrungsjahre vorweisen. Außerdem sollten Sie in der Lage sein, fehlerfreie und verständliche Gutachten zu erstellen.

 

Das DGuSV Einstiegsseminar

Anders als häufig angenommen, müssen Sie für eine Mitgliedschaft kein Seminar belegt haben! Wir empfehlen allerdings das Einführungsseminar, das Sie an die Tätigkeiten des Sachverständigen heranführt und die angemessene Gutachtenerstellung vermittelt. Hier können Sie sich genauer über die Seminar-Inhalte informieren.

 

Bewerben Sie sich jetzt!

Auch Sie möchten Gutachter werden? Dann bewerben Sie sich und schicken uns Ihre Unterlagen zu. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Qualifikation ausreichend ist. Übrigens: Unsere Mitglieder dürfen nach erfolgreicher Aufnahme die Bezeichnungen „DGuSV-geprüfter Sachverständiger“ oder „DGuSV-zertifizierter Sachverständiger“ (nach den Richtlinien des DGuSV) führen. Ein echter Anreiz. Denn so heben Sie sich wirkungsvoll von der Konkurrenz ab!

Wir freuen uns auf Sie,

Ihr DGuSV-Team