Wann kann, darf und sollte man einen Sachverständigenvertrag kündigen?

Sachverständigenvertrag

Verträge machen eine Sache offiziell. Gut so. Denn so wissen alle Beteiligten genau, woran sie sind und woran es sich zu halten gilt. Selbstverständlich gehören auch für Sachverständige Verträge zum Alltag, wenn es mit Auftraggebern zu einem Job kommt. Was passiert denn aber eigentlich, wenn ein Sachverständiger diesen Vertrag kündigen muss? Diese Frage haben wir uns gestellt – und beantwortet.

 

Ein Vertrag ist gut und wichtig. Durch das offiziell bestätigte Schreiben werden Richtlinien und Bedingungen definiert. Natürlich ist das aber noch nicht die Garantie dafür, dass sich auch wirklich alle Beteiligten genau an diese Richtlinien halten. Was im Laufe einer Zusammenarbeit wirklich alles passiert, kann man nicht vorhersehen. Und so kann es unter Umständen dazu kommen, dass ein Vertrag von Seiten des Sachverständigen gekündigt werden muss. Generell hat er übrigens das Recht dazu – ganz ohne besonderer Vereinbarungen oder ähnlichem.

 

Was können Gründe für eine Vertragskündigung sein?

 

Unbeschreiblich wichtige Gründe und am häufigsten eintreffende Gründe für eine Kündigung können beispielsweise die Unparteilichkeit sowie die nicht erbrachte Mitwirkungspflicht des Auftraggebers sein.

 

Wenn ein Sachverständiger einen Auftrag annimmt und diesem mit dem Sachverständigenvertrag bestätigt, sagt er außerdem immer auch seine eigene Unparteilichkeit zu. Kann ein Gutachter diese Unparteilichkeit nicht einhalten, und stellt das selber fest, sollte der Sachverständige den bestehenden Vertrag aus eigenen Stücken kündigen. Denn wenn er darüber hinweggeht, steht etwas ganz anderes auf dem Spiel: nämlich sein seriöser Ruf. Und wenn erst einmal bekannt wird, dass ein Gutachter trotz parteiischer Einstellung gearbeitet hat, ist das weitaus schädlicher, als der Verlust eines einzigen Auftrages.

 

Ein anderer Grund kann die Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber sein. Denn wenn diese nicht eingehalten wird, behindert das möglicherweise den Sachverständigen in seiner Arbeit – beispielsweise, wenn der ausführende Gutachter auf diese Information angewiesen ist und diese Info auch nur von dem Auftraggeber als Quelle erhalten kann. Rückt der Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer diese Info nicht heraus, sollte der Vertrag gekündigt werden.

 

Was passiert mit der Vergütung im Falle einer Vertragskündigung?

 

Wer in Erwägung zieht, seinen Sachverständigenvertrag zu kündigen, muss nicht automatisch auch seine Vergütung fürchten. Denn dieser Anspruch bleibt, bis auf die ersparten eigenen Aufwendungen, bestehen. Anders sieht das aus, wenn der Sachverständigenvertrag gekündigt werden muss, weil der Gutachter seinen Pflichten nicht nachkommt. Dann werden nur die bisher erbrachten Leistungen bezahlt. Der restliche Anspruch verbleibt und kann auch nicht weiter geltend gemacht werden.

Clever abwägen und Professionalität beweisen

Unsere Empfehlung: Wägen Sie im Einzelfall gut ab, ob Ihrer Meinung nach bestimmte Missstände dazu führen, einen Auftrag nicht ordnungsgemäß durchführen zu können. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihrer Pflicht nicht mehr ausreichend nachkommen zu können, reagieren Sie am besten nicht zu spät. Denn das würde schlechtes Licht auf Ihre Leistungen werfen.

 

Wir wünschen auch weiterhin viel Erfolg!

 

Ihr DGuSV-TEam