So vermeiden Sie Abmahnungen bei Gutachten!

Schiedsgutachten Was Sie als Gutachter und Sachverständiger wissen sollten: In dem Moment, wenn ein Gutachten veröffentlicht wird, müssen entsprechende Lizenzen eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, ob es unwissentlich geschehen ist, einfach übersehen wurde oder schlicht und ergreifend vergessen, kann es zum Abmahnungen kommen. Ärgerlich. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Gutachtenerstellung achten sollten.

Die Verwendung von Kartenwerken in Gutachten

Ein Beispiel: Wenn Sie für ein Gutachten Kartenwerte verwenden, müssen Sie beachten, dass diese meistens einem Urheberrecht unterliegen. Und diese wiederum unterliegen nicht den amtlichen Regeln. Daher dürfen Sie sich zwar von einer topografischen Karte inspirieren lassen, diese lizenzierte Karte aber nicht im Gutachten darstellen. Sollten Sie das aber doch tun wollen, muss in jedem Fall der Copyright-Vermerk mit dazu. Tipp: Meistens ist dieser Vermerk rechts unten zu finden. Achten Sie aber darauf, dass der Vermerk nicht innerhalb des Beschnitt-Rahmens des Dokuments liegt und er gut kenntlich dargestellt wird.

Die Veröffentlichung von Gutachten im Internet

Eine besondere Handhabung gibt es auch bei Gutachten, die im Internet veröffentlicht werden sollen. Denn hierfür benötigen Sie zwei unterschiedliche Lizensierungen – zum einen die Standardlizensierung und zum anderen die Internetlizensierung. Wenn Sie für die Inhalte Ihres Gutachtens lediglich die Standardlizensierung haben, gilt: Das Gutachten darf ausschließlich als PDF im Netz zu finden sein. Wenn die Internetlizensierung vorhanden ist, dürfen entsprechende, zu lizensierende Inhalte auch als Raster-Bild zu finden sein.

Seien Sie informiert

Am besten gehen Sie auf Nummer sicher und informieren sich ausführlich zu dem Thema. Unser Tipp: Niemals Materialien auf „gut Glück“ ohne Vermerk verwenden. Denn das sind die typischen Abmahnungs-Fallen!

Wir wünschen Ihnen eine reibungslose Gutachten-Erstellung und -Veröffentlichung,

Ihr DGuSV-Team

Übrigens: Weiterführende Informationen finden Sie auch in der aktuellen proXPERTS-Ausgabe.