Kapitel 1

Selbständig als Sachverständiger – Muss das sein? (Voraussetzungen)

S-E-L-B-S-T-Ä-N-D-I-G-K-E-I-T – Ein Wort, das sicherlich dem einen oder anderen Angst macht. Denn selbstständig zu sein, bedeutet eben auch immer auf der Suche nach neuen Aufträgen und Auftraggebern zu sein. Es gibt kein gesichertes und vor allem kein regelmäßiges Einkommen. Das kann schon mal Existenzängste auslösen. Und diese wiederum können sich auch körperlich bemerkbar machen. Deshalb ist es umso wichtiger die eigenen Ängste in den Griff zu bekommen und sich realistisch den Lösungen der Probleme zu widmen. Denn Ängste und Probleme hindern uns daran unseren Gedanken freien Lauf zu lassen. Dann sind wir nicht in der Lage die Probleme zu lösen. Dabei muss man in der Selbstständigkeit so viel bedenken und auch überdenken. Und das betrifft nicht nur die freie Zeit oder den Arbeitsaufwand.

Aber vor allem muss man sich als Selbstständiger noch über einige andere Dinge Gedanken machen. Eines davon ist die Krankenversicherung. Denn diese muss nun mal allein bezahlt werden. Es ist kein Arbeitgeber vorhanden, der entsprechend die Beiträge übernimmt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Kosten für die Krankenkasse erst einmal erwirtschaftet werden müssen. Und nicht nur die. Denn auch in der Selbstständigkeit möchte man leben und essen.

Als Sachverständiger haben Sie keine andere Wahl, als sich selbstständig zu machen. Sie werden also immer auf der Suche nach Kunden und Auftraggebern sein. Haben Sie sich erst einmal einen entsprechenden Kundenkreis aufgebaut, sollten Sie daran auch wirklich festhalten und diesen pflegen. Denn Kunden, die sich wohl und geborgen fühlen, kommen nicht nur wieder, sondern werden Sie auch weiterempfehlen. Und das ist ein ganz entscheidender Punkt. Denn eine Weiterempfehlung von einem Kunden hat meist einen größeren Mehrwert als alle Werbemaßnahmen, die Sie jemals einleiten können.

Werbung kann schließlich jeder machen. Doch zufriedene Kunde, die Sie auch weiterempfehlen, hat eben nicht jeder.

 

Der Weg zum Beruf des Sachverständigen

Ob man sich zum Sachverständigen ausbilden lässt oder nicht, bleibt immer die eigene Entscheidung. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie bereits durch die berufliche Erfahrung über eine besondere Sachkunde verfügen. Diese besondere Sachkunde sollte sich auf ein Fachgebiet konzentrieren. Dies beinhaltet also das entsprechende Fachwissen, eine fachliche Kompetenz und die praktische Erfahrung. Wenn Sie ein Sachverständiger werden wollen, dann müssen diese Komponenten auf jeden Fall vorhanden sein. Weiterhin ist es auch zwingend erforderlich, dass das vorhandene Fachwissen in einer mündlichen und schriftlichen Prüfung abgelegt werden kann. In einer entsprechenden Ausbildung werden Ihnen dann alle wichtigen Fähigkeiten vermittelt, die Sie benötigen, um als Sachverständiger auch tätig sein zu können. Das bedeutet auch, dass Sie anschließend in der Lage sind, selbstständig korrekte Gutachten zu erstellen. Denn diese Aufgabe wird nun einmal ein wesentlicher Punkt Ihrer Arbeit sein. Weiterhin müssen Sie als Sachverständiger aber auch über die rechtlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit Bescheid wissen. Wie auch über die Pflichten, die Sie in Ihrem Beruf zu erfüllen haben.

Folgende Personengruppen können sich für den Beruf des Sachverständigen entscheiden:

Mit der Prüfung und dem erfolgreichen Bestehen dieser haben Sie dann schon einmal den Grundstein für Ihren zukünftigen beruflichen Werdegang gelegt.

 

Ihre Selbstständigkeit als Sachverständiger

In Ihrer Tätigkeit und Selbstständigkeit als Sachverständiger werden Sie meist beauftragt, um Entscheidungshilfen in Streitfällen zu liefern. Dabei müssen Sie sich aber bewusst sein und das müssen Sie auch Ihren Kunden soweit mitteilen, dass die Gutachten ohne eine Rechtsverbindlichkeit erstellt werden. Das befreit Sie aber nicht davor, Ihre Gutachten nach besten Wissen und Gewissen zu erstellen. Als Sachverständiger ist es zudem auch nicht Ihre Aufgabe eine Entscheidung zu treffen. Dies erfolgt, meist, durch ein Gericht oder eben eine andere Instanz.

Ganz anders sieht es aber hingegen bei einem vereidigten oder auch öffentlich bestellten Sachverständigen aus. In diesem Fall sind die Gutachten ein wenig anders anzusehen und werden beispielsweise von den Gerichten auch so gewertet. Der Richter stützt nicht selten sein Urteil auf das Gutachten eines vereidigten oder auch öffentlich bestellten Sachverständigen. Dazu erfahren Sie in diesem Buch aber später noch ein wenig mehr.

Wichtig für Sie auch zu wissen, ist die Tatsache, dass die Begriffe "Sachverständiger" oder "Gutachter" vom Gesetz her nicht geschützt sind. Dies kann manchmal sehr irreführend sein. Und vor allem Neulinge im Beruf des Sachverständigen können hin und wieder mal verzweifeln. Aber Zweifel wollen wir erst gar nicht aufkommen lassen. Deshalb wollen wir die einzelnen Begriffe, die es nun auch gibt, noch einmal genauer erklären.

 

Welche Begriffe sind zu unterscheiden?

In Ihrer Selbstständigkeit werden Sie sicherlich auf den einen oder anderen Konkurrenten treffen, mit dessen Berufsbezeichnung Sie vielleicht nicht wirklich etwas anfangen können. Deshalb hier nun mal eine kleine Erklärung, die durchaus auch etwas länger werden kann.

Fünf unterschiedliche Arten von Sachverständigen:

Grundsätzlich gilt, dass sich jeder als Sachverständiger bezeichnen kann. Das ist ein Fakt, den man sich immer wieder vor Augen halten muss. Doch jetzt bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel.

 

Die selbsternannten Sachverständigen

Jeder Mensch kann sich als Sachverständige bezeichnen, sofern er über einen ausreichenden Sachverstand verfügt. In der Regel liegt es aber im Ermessen der selbsternannten Sachverständigen, ob dieser dann auch wirklich ausreicht. Um als selbsternannter Sachverständiger fungieren zu können, muss weder eine Zulassung erfolgen, noch wird die Sachkenntnis geprüft. Sie wollen sich als Sachverständiger selbstständig machen? Dann tun Sie es doch einfach. Das Einzige, was Sie brauchen ist ein Gewerbeschein. Und diesen bekommen, meist bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Gewerbeamt. So einfach ist die ganze Sache.

Wer in seinem eigentlichen Beruf gescheitert ist, kann sich als Sachverständiger auf einen Bereich, in dem er sich auskennt, spezialisieren und entsprechend auch Gutachten erstellen. Als selbsternannter Sachverständiger können Sie sogar dann tätig sein, wenn Sie Vorstrafen besitzen oder einen Offenbarungseid leisten mussten. Das sieht bei der öffentlichen Bestellung natürlich ein wenig anders aus. Wenn wir mal ehrlich sind, kann mit der Ausbildung zum Sachverständigen heute auch gut Geld verdient werden. Es gibt immer wieder Institute, die Gutachter, wie am Fließband ausbilden. Am Ende bekommen diese Gutachter dann eine Urkunde in die Hand. Auf dieser findet sich dann nicht selten auch der Rundstempel, der dem der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sehr ähnlich sieht, aber nicht den gleichen Sinn erfüllt. Deshalb sollte dies alles mit Vorsicht genossen werden. Bei diesen Gutachtern findet sich aber meist eine Haftungsverpflichtung für die Arbeit. Kommt es in diesen Fällen zu Gefälligkeitsgutachten, mangelnden Fachkenntnissen, Abhängigkeiten zu Großauftraggebern oder anderen unseriösen Machenschaften, müssen die Sachverständigen mit Schadensersatzforderungen rechnen. In der Regel ist bei diesen Forderungen dann aber auch ein langjähriges Verfahren nötig. Dennoch sollten auch Gutachter bei Ihrer Ausbildung einfach ein wenig die Augen offen halten und nicht allen Versprechungen, die gegeben werden, trauen. Denn das böse Erwachen kommt meist viel später. Doch dann können schon Schadensersatzansprüchen bestehen.

 

Die akkreditierten / zertifizierten Sachverständigen

Kommen wir nun zu den akkreditierten / zertifizierten Sachverständigen. Denn hier finden sich eben auch bestimmte EU-Normen, die eingehalten werden. So dürfen die Personen nur von akkreditierten Stellen zertifiziert werden, wenn die Personen auch unter den festgelegten Bedingungen als Sachverständiger tätig sind. Doch auch in diesem Fall ist weder eine Wissensabfrage, noch eine staatliche Kontrolle nötig. So gibt es beispielsweise auch unseriöse Prüfinstitute, die Sachverständige zertifizieren, die eigentlich keine sind. Auf der anderen Seite gibt es aber auch viele, nein sehr viele, seriöse Zertifizierungsstellen, die ihre Aufgabe entsprechend sehr ernst nehmen. Wer als zertifizierter Sachverständiger arbeiten möchte, muss ein entsprechendes Prozedere durchlaufen. Dieses ist aber wieder einmal abhängig von dem jeweiligen Zertifizierungsinstitut. Entsprechend kann es hier zu sehr großen Unterschieden kommen.

In den meisten Fällen läuft es so ab, dass der Sachverständige an das Institut eine gewisse Geldsumme zahlen muss. Nach der Prozedur bekommt der Sachverständige dann eine Urkunde, die allerdings zeitlich befristet ist. In dieser Urkunden befinden sich dann alle Angaben zur persönlichen Zertifizierung/Akkreditierung des Sachverständigen. Aber selbst wenn Sie ein akkreditierter oder zertifizierter Sachverständiger sind, heißt dies noch lange nicht, dass Sie auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger sind. Denn der Weg zu öffentlichen Bestellung kann manchmal schon ein wenig schwierig sein. Anders herum ist es für einen öffentlich bestellten Sachverständigen aber kein Problem sich jeder Zeit zertifizieren zu lassen. Aber auch im Bereich der Zertifizierung kommt der DGuSV wieder ins Spiel. Denn auch über uns als Verband kann eine entsprechende Zertifizierung erfolgen. Das wollen wir Ihnen sehr gerne mal etwas genauer erklären.

 

Zertifizierung – das A und O für Ihre Tätigkeit auf hohem Niveau

Weltweit sind Zertifizierungen die ultimativen Nachweise für Expertise, Kompetenz, Erfahrung, Fachwissen und Engagement. Auch in Deutschland können sich Gutachter und Sachverständige nach international anerkannten Normen und Regelwerken zertifizieren lassen – und sich damit eine langfristige und fundierte Basis für ihre Gutachtertätigkeit schaffen. Gerichte, Banken aber auch Unternehmen und private Auftraggeber legen zunehmend Wert auf eine Zertifizierung. Somit verbessert sich also im Zuge Ihres Ansehens auch die Auftragslage. Gehen Sie jetzt den nächsten Schritt und lassen Sie sich vom DGuSV zertifizieren!

Folgende Zertifizierungsmöglichkeiten sind für Gutachter und Sachverständige möglich:

 

Die DGuSV-Personen-Zertifizierung

Eine DGuSV Zertifizierung nach den Prüfgrundsätzen der EEG-EU/CE ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn so heben sich Gutachter und Sachverständige von der Konkurrenz ab. Der DGuSV hat satzungsgemäß eine unabhängige Prüfstelle eingerichtet, in der kooperierte Zertifizierungsgesellschaften die Möglichkeit haben, eine neutrale und regelmäßige Kontrolle der zertifizierten Sachverständigen des DGuSV durchzuführen. Durch die stichprobenhafte Überwachung der Arbeit wird der hohe Leistungsstandard gewährleistet.

 

Wer erhält eine DGuSV-Personen-Zertifizierung?

Mitglieder, die eine besondere fachliche Qualifikation aufweisen, können nach DGuSV-Norm zertifiziert werden und dürfen anschließend die Bezeichnung "zertifizierter Sachverständiger DGuSV" führen. Dies ist und durch die Kooperation mit der EU/CE - European Institute of Certificated and Qualified Experts der Europäischen Wirtschaftlichen Vereinigung der Sachverständigen und der European Experts Group Ltd. möglich. Die Gültigkeitsdauer des ausgestellten Zertifikats ist auf zwei Jahre begrenzt. Danach muss sich der Sachverständige gegen Gebühr rezertifizieren lassen.

 

Die DGuSV-Firmen-Zertifizierung

Die Zertifizierung ist, vor allem bei größeren Auftraggebern, ein gern gesehenes Dokument. Verschaffen Sie sich mit der DGuSV-Firmen-Zertifizierung einen idealen Wettbewerbsvorteil und verbessern Sie Ihre Auftragslage. Außerdem fungiert die Zertifizierung auch gleichzeitig als Nachweis für Ihren Eintrag in die Sachverständigenrolle. Dazu noch das DGuSV-Siegel mit aktueller Jahreszahl und schon ist der Auftritt perfekt. Die Art der Firmen-Zertifizierung richtet sich je nach Anzahl der Mitarbeiter.

 

Wer erhält die DGuSV-Firmen-Zertifizierung?

DGuSV-Firmenmitglieder werden als Fördermitglieder gehandhabt. Somit ist für die Zertifizierung keinerlei Nachweis notwendig. Ihre Firmenmitglieds-Bewerbung reicht aus.

 

Die DGuSV-International-Zertifizierung (ICEM Certification)

International tätige Personen, Einzelunternehmen oder Großbetriebe können über den DGuSV eine so genannte Fördermitgliedschaft beantragen. Mit einer "ICEM Certification" heben Sie sich von Ihren Wettbewerbern nach außen sichtbar ab. Verschaffen Sie sich Zugang zu den großen Auftragspools und verbessern so Ihre Auftragslage! DGuSV International-Member verpflichten sich die ICEM Normvorschriften einzuhalten und erhalten ein DGuSV Mitglieds-Zertifikat. Die personalisierte Urkunde wird auf den Namen der Firma oder natürliche Person, mit Adressdaten (PLZ Ort) und dem jeweiligen Fachgebiet, ausgestellt.

Die Echtheit wird mittels einem Prüf- und Gütesiegel mit internationaler Bezeichnung "German Association of Professional Experts und jeweiliger Jahreszahl" dokumentiert (autorisierte Version).

 

Wer erhält die DGuSV-International-Zertifizierung (ICEM Certification)?

Diese Art von Mitgliedschaft richtet sich an all diejenigen "Förderer" des DGuSV, die außerhalb dem deutschsprachigen Raum die Mitgliedschaft im DGuSV nach Außen zeigen möchten. Da Sie als Fördermitglied eingetragen werden, sind keinerlei Nachweise nötig.

 

Der EU-zertifizierte Sachverständige nach der DIN EN ISO/IEC 17024

Diese Stufe ist im deutschen Sachverständigenwesen der derzeit höchsterreichbare Qualifikationsnachweis. Die Gleichwertigkeit der Zertifizierungen wird durch eine Systempyramide garantiert. Eine der internationalen Normen dieses Zertifizierungssystems ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Bei der EU-weit einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglich der Feststellungsmöglichkeit der Qualifizierung von Sachverständigen.

Über unsere Zertifizierungsstellen hat der DGuSV die Voraussetzungen geschaffen, Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 zu qualifizieren.

 

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008

Die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 ist national und international die meist verbreitete und bedeutendste Norm im Qualitätsmanagement (QM). Eine Zertifizierung nach ISO 9001 ist für Unternehmen und Organisationen aller Größen und in allen Branchen möglich – und bildet die Basis für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des unternehmensinternen Qualitätsmanagementsystems (QMS).

Die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2008 zielt darauf ab, Abläufe effizient zu gestalten und sie an den Kundenforderungen auszurichten. Der Kunde kann damit von einer professionellen Unternehmensorganisation ausgehen, die eine wesentliche Grundlage für eine seriöse und qualitätsbewusste Dienstleistung ist.

 

Beurteilung frei von Vorurteilen – für uns selbstverständlich und gesichert

Wir möchten außerdem betonen: Die Prüfer sind neutral und erkennen durchaus andere begründete Fachmeinungen an. Sie können sicher sein, dass Ihre Prüfung vollkommen willkürfrei und gerecht erfolgt. Denn Grundlage bildet ein Prüfungsfragen- und Prüfungsaufgabenkatalog mit Musterantworten, an die die Prüfer gebunden sind. Sie begeben sich mit dem DGuSV und unseren Kooperationspartnern in vertrauensvolle Hände!

 

Ihre Vorteile mit einer DGuSV-Zertifizierung im Überblick

Verbesserte Auftragslage
Sie verschaffen sich Zugang zu den großen Auftragspools und verbessern so Ihre Auftragslage. Denn die Zertifizierung wird insbesondere von den größten Auftraggebern wie z.B. Versicherungsgesellschaften, Kreditinstitute, Gerichten und Behörden, institutionelle deutsche und ausländische Investoren wie auch von der Finanzverwaltung nachgefragt. Die Zertifizierungsgesellschaften und Zertifizierungsstelle des DGuSV decken zudem eine breite Auftragspalette ab.

Wettbewerbsvorteil
Sie heben sich von Ihren Wettbewerbern ab. Denn durch die Zertifizierung weisen Sie Ihren Kunden nach, dass Ihr Fachwissen topaktuell ist und Ihre Berufspraxis höchsten Anforderungen genügt. Zudem präsentieren Sie auch örtliche Marktkompetenz.

Informationsbeschaffung
Sie verbessern Ihre Datengrundlage für Ihre Gutachten. Denn als zertifizierter Sachverständiger werden Sie in vielen Bundesländern bevorzugt behandelt. Sie haben sogar Anspruch auf nicht anonymisierte Auskünfte aus den Gutachterausschüssen.

Höchste Anerkennung
Sie müssen nicht lange warten, bis Sie Ihren ersten qualifizierten Abschluss erlangen. Denn wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten: Je nach Wissensstand und Berufspraxis erhalten Sie die passende Zertifizierung.

Finanzieller Vorteil
Ihre Mühen zahlen sich für Sie auf direktem Wege aus. Denn je besser die Zertifizierung desto höher ist Ihr Honorar.

Sichern auch Sie sich jetzt die verbandsanerkannte DGuSV-Zertifizierung und machen Sie so Ihre Kompetenz nachweisbar!

Bis jetzt war es ja schon mal sehr spannend. Doch wir sind noch lange nicht am Ende mit unseren Begriffen. Denn schließlich ist in diesem Fall erst einmal fast Halbzeit. Es folgen also noch drei weitere Erklärungen.

 

Die amtlich anerkannten Sachverständigen

Die amtlich anerkannten Sachverständigen sind noch eine Stufe höher. Wen wir einmal davon ausgehen, dass Sie vielleicht ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Bereich Kfz sein wollen, dann müssen Sie in diesem Fall nicht nur die Kenntnisse vorhanden sein, sondern es muss auch die Anerkennung nach dem "Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG) vorliegen. Darüber hinaus kann es für einen amtlich anerkannten Sachverständigen auch notwendig sein, ein entsprechendes Studium absolviert zu haben. Weiterhin muss bei dem amtlich anerkannten Sachverständigen auch die fachliche Eignung durch staatliche Prüfung sowie die Zustimmung zur Betreuung durch die zuständigen Behörden erfolgen.

Aber, und jetzt kommt es; Amtlich anerkannte Sachverständige können zwar auch Angestellte von Überwachungsorganisationen sein, dennoch ist die Qualifizierung beispielsweise für Gerichtsprozesse nicht von entscheidender Bedeutung. Denn auch hier erfüllen diesen Sachverständigen keine hoheitlichen Aufgaben. Auch wenn amtlich anerkannte Sachverständige eine hohe Qualifizierung und eine amtliche Anerkennung haben, so ist auch hier nicht automatische eine öffentliche Bestellung erfolgt. Diese Sachverständigen haben also den gleichen Status vor Gericht, wie auch die selbsternannten Sachverständigen.

 

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Kommen wir nun zu den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, also der "Königsklasse" der Sachverständigen. Diese Sachverständigen sind geprüfte Sachverständige. Denn hier wurde nicht nur die Sachkunde, sondern eben auch die persönliche Eignung geprüft. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die IHK. Somit haben die Sachverständigen auch ein Gütesiegel, das entsprechend nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen tragen dürfen. Erst nach einer eingehenden Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung bekommen die Sachverständigen ihre Urkunde, den Stempel und den Ausweis.

Aber die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen müssen noch eine Menge mehr leisten. Sie müssen zudem auch über Erfahrungen in der Gerichts- und Gutachterpraxis verfügen. Die persönliche Eignung der Sachverständigen muss zudem auch Integrität bestehen. Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist in der Pflicht einen Eid abzulegen. So muss sich jeder Sachverständiger dazu verpflichten all Aufgaben, die ihm übertragen werden, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft zu erfüllen.

Die Kammern müssen also nicht nur die fachliche Eignung überprüfen, sondern sind zudem auch noch verpflichtet den Sachverständigen während der Zeit der Bestellung zu überwachen und zu überprüfen. Mit einem Schuldtitel, einem Offenbarungseid oder auch einer Vorstrafe wird kein Sachverständiger die öffentliche Bestellung bekommen. Kommt es während der Zeit der öffentlichen Bestellung zu einer Vorstrafe, einem Offenbarungseid oder einem Schuldtitel, so muss der Sachverständige damit rechnen, dass die öffentliche Bestellung wieder aberkannt wird.

Aber nicht nur Sachverständige können öffentlich bestellt werden. Dies ist auch möglich für Firmeninhaber und Arbeitnehmern von Organisationen. Dafür muss der Arbeitgeber dann aber eine entsprechende "Freistellungserklärung" abgeben. In dieser findet sich dann der Passus, dass der Angestellte unabhängig die Gutachten erstellen kann. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall keinen Einfluss auf die Gutachten. Aber auch der Angestellte muss noch eine entsprechende Erklärung abgeben. In dieser erklärt es dann, dass er keine Gutachten erstellt, die direkt oder indirekt mit seinem Arbeitgeber zusammenhängen.

 

Die verbandsgeprüften Sachverständigen

Nachdem der Gesetzgeber keine gesetzlichen Zulassungsregelungen zum Beruf des Sachverständigen schafft, sind die Sachverständigen selbst bzw. ihre berufsständischen Organisationen gefordert, auf eine Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Qualitätskriterien für die Sachverständigentätigkeit und die Beachtung besonderer Sachverständigenpflichten hinzuwirken.

Den Gutachten von Sachverständigen als Experten ihres Faches wird vor Gericht und im privaten Geschäftsbereich ein hoher Stellenwert beigemessen. Diesem Stellenwert müssen die Sachverständigen gerecht werden, indem sie selbst die Qualität ihrer Gutachten durch die erforderliche überdurchschnittliche Sachkunde sichern und sich selbst im Interesse der Verbraucher und Behörden gewisse Pflichten auferlegen.

Wer verbandsgeprüfter Sachverständiger zum Beispiel beim DGuSV werden möchte, muss den Nachweis über die besondere Qualifikation erbringen. Aufgenommen wird, wer eine fachspezifische Ausbildung absolviert hat oder ein entsprechendes Maß an Berufserfahrung mitbringt. Nur so kann die hohe Qualität gewährleistet werden. Unsere Mitglieder dürfen nach erfolgreicher Aufnahme die Bezeichnungen "DGuSV-geprüfter Sachverständiger" oder "DGuSV-zertifizierter Sachverständiger" (nach den Richtlinien des DGuSV) führen. Wir verstehen uns als Standesorganisation, die Mitglieder in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertritt.

Zudem bieten wir unseren Mitgliedern Zertifizierungen und Seminare an, durch die jeder eine noch höhere Qualifikation erlangen kann. Eine Mitgliedschaft beim DGuSV zeigt Außenstehenden, dass DGuSV Mitglieder nach kritischen Richtlinien überprüft werden. Dabei verstehen wir uns als natürlicher Mitbewerber, der in Konkurrenz mit den öffentlich bestellten Sachverständigen tritt. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass das Sachverständigenwesen nicht nur durch öffentlich bestellte Gutachter abgedeckt werden kann.

 

Das war sicherlich nicht alles ganz einfach zu verdauen, oder?

Aber vor allem ist es wichtig, sich über die einzelnen Begriffe auch bewusst zu sein. Denn vor allem in den Anfängen der Selbstständigkeit sind viele Sachverständige noch sehr unsicher. Deshalb kann es durchaus sehr hilfreich sein, entsprechende Informationen zu erhalten.

Um es abschließend noch einmal zu sagen, Sie müssen als Sachverständiger in die Selbstständigkeit eintreten. Es sei denn, Sie finden nach der Ausbildung zum amtlich anerkannten Sachverständigen eine entsprechende Stelle in einer Überwachungsorganisation. Aber auch diese sind nicht wie Sand am Meer vorhanden. Somit sind die meisten Sachverständigen eben selbstständig und müssen sich jeden Tag immer wieder neuen und auch alten Herausforderungen stellen. Und eine davon ist auf jeden Fall, wie Sie Aufmerksamkeit erzielen. Und genau damit wollen wir uns im nächsten Kapitel beschäftigen.

 

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